Bayer hofft auf Erfolg im Streit

Etappensieg für Konzern

Supreme Court prüft: Bayer hofft auf Ende des Glyphosat-Streits


16.01.2026 – 22:14 UhrLesedauer: 3 Min.

Bayer-Logo (Symbolbild): Der Leverkusener Konzern will den Glyphosat-Streit endlich hinter sich lassen. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)

Erfolg für Bayer: Das Oberste Gericht in den USA wird einen Berufungsantrag des Konzerns verhandeln. Ziel des Unternehmens: Den Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Glyphosat beenden.

Bayer hat im milliardenschweren Rechtsstreit um mutmaßliche Krebsrisiken seines Unkrautvernichters Glyphosat einen wichtigen Etappensieg errungen. Der Oberste Gerichtshof der USA teilte am Freitag mit, den Berufungsantrag des Konzerns anzunehmen und sich damit grundsätzlich mit dem Fall zu befassen. Die Entscheidung folgt einer Empfehlung des Generalanwalts der US-Regierung und gilt als entscheidender Schritt für Bayer auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit in dem seit Jahren andauernden Glyphosat-Streit. Eine Entscheidung des Gerichts wird bis Juni erwartet.

Bayer-CEO Bill Anderson begrüßte den Beschluss des Obersten Gerichtshofs. „Die Entscheidung des Supreme Court ist eine gute Nachricht für die Landwirte in den USA, die regulatorische Klarheit benötigen“, sagte er laut einer Mitteilung.

Konkret geht es um den Fall des Klägers John Durnell aus dem Bundesstaat Missouri, dem in einer Vorinstanz eine Entschädigung von 1,25 Millionen Dollar zugesprochen worden war. Der Supreme Court soll nun klären, ob Bundesrecht Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise auf Basis einzelstaatlichen Rechts ausschließt.

Bayer argumentiert, dass zusätzliche Warnungen unzulässig seien, da die US-Umweltbehörde EPA Glyphosat nicht als krebserregend einstuft und das Produktlabel entsprechend ohne Warnhinweis genehmigt hat. Unternehmen dürften daher nicht haftbar gemacht werden, wenn sie sich an die Vorgaben des Bundesrechts hielten, forderten die Leverkusener.

Die Anwälte Durnells hatten den Supreme Court hingegen aufgefordert, die Berufung Bayers zurückzuweisen. Sie argumentierten, Durnell habe sich bei seiner Kaufentscheidung nicht nur auf das Etikett, sondern auch auf die Werbung für Roundup verlassen. Das Marketing des Unternehmens habe es versäumt, die Verbraucher vor den Risiken des Produkts zu warnen.

Für Bayer war es bereits der dritte Anlauf vor dem Supreme Court, nachdem zwei frühere Versuche 2022 gescheitert waren. Damals hatte der Generalanwalt der Regierung von einer Annahme abgeraten. Vorstandschef Anderson strebt an, die Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 deutlich einzudämmen. Eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Konzerns könnte dieses Vorhaben erleichtern und die Rechtsrisiken spürbar verringern.

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