Geld überweisen ohne Limit?

Diese Nachweispflichten gelten bei großen Überweisungen


Aktualisiert am 22.10.2026 – 14:01 UhrLesedauer: 2 Min.

Euro-Banknoten (Symbolbild): Die Überweisung größerer Summen kann unter Umständen meldepflichtig sein. (Quelle: Micha Korb/dpa)

Überweisungen gehören zu den täglichen Bankgeschäften. Ab einer bestimmten Grenze kann ein Nachweis erforderlich sein. Wir verraten, wann das passiert.

Als Privatperson können Sie von Ihrem Girokonto so viele Überweisungen ausführen, wie Sie möchten – Ihr Guthaben oder Ihr Überziehungsrahmen ist dabei die einzige echte Grenze. Für Bareinzahlungen auf Ihr Konto und für Überweisungen ins Ausland gelten jedoch gesetzliche Schwellenwerte: Wird ein solcher überschritten, kann die Bank von Ihnen einen Nachweis über die Herkunft des Geldes verlangen. Erst wenn dieser Nachweis fehlt oder ein konkreter Verdacht besteht, informiert die Bank die zuständigen Behörden. Wir erklären Ihnen, wo diese Schwellenwerte liegen und worauf Sie achten müssen.

Wie viel Geld kann ich ohne Finanzamt überweisen?

Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass Bareinzahlungen über 10.000 Euro auf Ihr eigenes Konto einen Herkunftsnachweis gegenüber der Bank erfordern. Möchten Sie 10.000 Euro einzahlen und anschließend überweisen, müssen Sie also zunächst der Bank die Herkunft des Geldes nachweisen – das Finanzamt wird dabei nicht automatisch eingeschaltet. Anders sieht es aus, wenn das Geld bereits auf Ihrem Konto ist, beispielsweise durch angesparte Beträge, Gehaltszahlungen oder anderes: Hier kennt die Bank den Ursprung bereits und muss ihn in der Regel nicht erneut überprüfen.

Fehlt ein plausibler Nachweis, oder wird ein ungewöhnlich hoher Betrag überwiesen, kann die Bank eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) abgeben. Das kommt in der Praxis insbesondere vor, wenn der Empfänger auf einer Sanktions- oder Terrorismusliste steht oder Verdachtsmomente auf illegale Geschäfte bestehen.

Tipp: Bedenken Sie, dass bei Schenkungen hoher Geldsummen eine Schenkungssteuer anfallen kann. Melden Sie solche Geldeingänge daher selbstständig dem Finanzamt.

Wie viel Geld darf ich ohne Meldung ins Ausland überweisen?

Auch ausländische Überweisungen dürfen Sie im Rahmen Ihres Verfügungsrahmens oder Guthabens in unbegrenzter Höhe tätigen. Ab einer Summe von 12.500 Euro muss die Zahlung jedoch an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Grundlage hierfür ist die AWV-Meldepflicht. AWV steht dabei für Außenwirtschaftsverordnung.

Meldepflichtig ist der in Deutschland ansässige Vertragspartner – unabhängig davon, ob er das Geld sendet oder empfängt: Überweisen Sie als deutscher Kontoinhaber Geld ins Ausland, melden Sie selbst; empfangen Sie Geld aus dem Ausland, sind Sie als Empfänger meldepflichtig. Auf dem Kontoauszug oder im Online-Banking wird meist mit dem Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“ darauf hingewiesen. Das Meldeformular Z4 finden Sie auf der Website der Deutschen Bundesbank.

Kann ich unbegrenzt Geld überweisen?

Unabhängig vom Geldwäschegesetz haben Banken eigene Transferlimits, die fürs Onlinebanking, aber auch für Überweisungen am Automaten der Bank gelten. Je nach Bank können Sie das Limit anheben oder einmalig ändern. Bei Überweisungen über 10.000 Euro kann es erforderlich sein, Rücksprache mit der Bank zu halten. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie die Herkunft des Geldes nachweisen müssen.

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