Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag sind gesetzliche Feiertage. Können Sie dennoch an den Tagen frische Brötchen, Kuchen oder gar Fleisch kaufen?

Zahlreiche Bäcker haben auch sonntags geöffnet. Und das, obwohl Geschäfte an Sonn- und Feiertagen doch eigentlich geschlossen haben müssen. Wie kommt das? Dürfen Bäcker demnach auch an Ostern geöffnet haben?

Keine frischen Brötchen über Ostern?

Das sogenannte „Gesetz über den Ladenschluss“ (LadSchlG) schreibt vor, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein müssen. Das gilt allerdings nicht für Händler, die unter anderem Bäcker- und Konditorwaren verkaufen. Sie dürfen gemäß § 12 LadSchlG an bestimmten Sonn- und Feiertagen geöffnet haben. Allerdings: Nicht am Ostersonntag, wie es im weiteren Gesetzestext weiter heißt (§ 12, Abs. 2 LadSchlG).

Bedeutet das, dass Sie Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag auf Brötchen und Co. verzichten müssen? Nein. Denn laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Bäckereien mit einem angeschlossenem Café auch Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag öffnen (Urteil vom 17. Oktober 2019 – I ZR 44/19).

Kommen Sie noch an Ihr Osterlamm?

Das Fleisch für Ihren Lammbraten oder die Lammkeule müssen Sie bereits Gründonnerstag oder Karsamstag kaufen. Denn Metzgereien dürfen ihre Ware an den Feiertagen nicht verkaufen. Selbst das Abholen der bereits bezahlten Ware ist nicht gestattet.

Blumenverkauf über Ostern

Wenn Sie dennoch dringend Blumen, Lebensmittel oder (abgepacktes) Fleisch benötigen, fahren Sie zu Hauptbahnhöfen oder Flughäfen. Die Läden hier haben teilweise auch an Feiertagen geöffnet.

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