Von einer Lohn- oder Gehaltserhöhung bleibt netto oft nur wenig übrig. Eine Alternative sind steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber. Und die Liste ist lang.
Das Wichtigste im Überblick
Der klassische Weg zu mehr Geld ist die Gehaltsverhandlung. Doch nicht immer lässt sich der Chef überzeugen. Und wenn doch, sieht der eigentlich kräftige Zuwachs beim Bruttolohn netto nur noch mickrig aus, weil mehr Steuern und Abgaben fällig werden.
In solchen Fällen können Sie den Joker ziehen und steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse verhandeln. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, ob Sie mehrere Extras vom Chef kombinieren können und welchen Haken die Sache hat.
ÖPNV-Ticket
Zu den am häufigsten verhandelten Sachleistungen zählt das Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Ticket für Bus und Bahn, ist das für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Und auch das Unternehmen profitiert: Ihr Chef kann die Ausgaben als Betriebskosten absetzen.
Wie sehr sich das lohnt, zeigt ein Beispiel der Zeitschrift “Finanztest”:
- Eine Angestellte verdient 4.000 Euro brutto, aus denen sie gerne 4.200 Euro machen würde. In der Gehaltsverhandlung mauert die Chefin, willigt aber ein, die 150 Euro pro Monat für das ÖPNV-Ticket zu übernehmen. Die Angestellte hat so Monat für Monat 150 Euro mehr Netto in der Tasche. Bei der gewünschten Bruttolohnerhöhung von 200 Euro wären es hingegen nur 103 Euro mehr gewesen.
Fahrtkostenzuschuss
Sie fahren nicht mit Bus und Bahn, sondern mit dem Auto? Auch hier kann der Arbeitgeber unterstützen. So kann er Ihre Fahrtkosten komplett übernehmen und zahlt darauf nur eine pauschale Lohnsteuer von 15 Prozent. Berechnungsgrundlage sind 30 Cent für die ersten 20 Entfernungskilometer und 35 Cent für jeden weiteren bei 220 Arbeitstagen.
Wichtig: In der Steuererklärung müssen Sie den Teil der Kosten angeben, den Ihr Arbeitgeber übernommen hat (gilt auch beim ÖPNV-Ticket). Das mindert Ihre abziehbaren Werbungskosten.
E-Bike
Auch wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann profitieren. Statt sich selbst ein teures E-Bike zuzulegen, könnten Sie Ihren Chef fragen, ob er Ihnen eins anbietet – sowohl zur beruflichen als auch zur privaten Nutzung. Gewährt er es Ihnen zusätzlich zum Gehalt, fallen für Sie weder Steuern noch Sozialabgaben an und Ihr Chef kann die Ausgaben als Betriebskosten geltend machen. Auch Reparaturen und Servicearbeiten übernimmt der Arbeitgeber.
Notebook oder Tablet
Lassen Sie Ihre Chefin für einen neuen Laptop oder ein neues Tablet aufkommen, zahlen Sie ebenfalls keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Ihr Arbeitgeber muss darauf eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent abführen.
Essensgeld
Wer mehr als acht Stunden außerhalb seiner festen Arbeitsstätte tätig ist, kann von seiner Firma 14 Euro Essensgeld erhalten – steuer- und sozialversicherungsfrei. Dauert die Abwesenheit mehrere Tage, kann der Arbeitgeber für jeden vollen Tag 28 Euro zahlen und je 14 Euro für den An- und Abreisetag.
Kinderbetreuung
Richtig viel Entlastung ist auch bei der Kinderbetreuung drin. Die Firma darf steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse für Kindergarten, Krippe, Hort oder die Tagesmutter in unbegrenzter Höhe zahlen. Voraussetzung ist, dass das Kind noch nicht schulpflichtig ist.
Rabatt auf eigene Produkte
Bis zu einem Wert von 1.080 Euro im Jahr dürfen Unternehmen ihren Angestellten eigene Waren und Dienstleistungen vergünstigt anbieten oder schenken.
Gutscheine
Ob fürs Tanken oder den Supermarkt – Ihr Arbeitgeber darf seit diesem Jahr Gutscheine und Geldkarten im Wert von bis zu 50 Euro im Monat spendieren (bis 2021: 44 Euro).
Erholungsbeihilfe
Zusätzlich zum Urlaubsgeld können Sie einmal im Jahr die sogenannte Erholungsbeihilfe kassieren, wenn Sie mindestens eine Woche lang in den Urlaub fahren. Steuer- und sozialabgabenfrei bleibt der Zuschuss, wenn die Freigrenzen eingehalten werden. Für Sie als Arbeitnehmer liegt sie bei 156 Euro, für den Ehepartner bei 104 Euro und für jedes Kind bei 52 Euro. Je nach Familiensituation sind hier also mehrere Hundert Euro drin.