Achtung, Autofahrer: Diese drei wichtigen Veränderungen kommen zum 1. September 2023

Ab September ändern sich für Autofahrer gleich drei Dinge. Vor allem werden Behördengänge rund um die Zulassung nicht mehr so häufig nötig sein.

Am 1. September 2023 beginnt nicht nur der meteorologische Herbst. Für Autofahrer verändern sich gleich drei Dinge, die sich in den kommenden Monaten und Jahren unmittelbar auf sie auswirken dürften.

E-Auto-Förderung:

Der Umweltbonus vom Staat schrumpft weiter. Nachdem die Fördersumme zu Jahresbeginn bereits kleiner wurde und für Plug-in-Hybride sogar komplett entfallen ist, geht es nun in die nächste Stufe der Reduzierung.

Ab dem Monatsersten können nur noch Privatpersonen bis zu 4.927 Euro (brutto) Kaufpreis-Zuschuss vom Staat beantragen. Für gewerblich zugelassene Pkw gibt es gar kein Steuergeld mehr.

Theoretisch könnten die Hersteller zumindest ihren Umweltbonus-Anteil von 2.250 Euro noch zahlen beziehungsweise vom Kaufpreis abziehen – ob sie das tun, hängt wohl vom Verhandlungsgeschick des Kunden ab. Die Zulassungsstatistik für E-Autos dürfte aber unter der Neuregelung leiden: Rund zwei von drei neuen Elektromobilen sind Dienstwagen.

Für Privatkunden steht der nächste Einschnitt mit dem Jahreswechsel an – dann sinkt die Prämienhöhe auch für sie von aktuell höchstens 6.750 auf maximal 4.785 Euro. Davon entfallen 3.000 Euro plus 285 Euro Mehrwertsteuer auf die Staatskasse, 1.500 Euro übernimmt der Händler.

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Online-Zulassung

Außerdem können nun auch Sonderkennzeichen etwa für Oldtimer oder Saisonfahrzeuge digital beantragt werden. Eine Zulassung durch Autohändler, Unternehmen oder Vereine ist über die bestehenden i-Kfz-Portale möglich.

Allerdings benötigen Sie neben einer Internetverbindung auch einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose “AusweisApp” des Bundesinnenministeriums.

Strengere Abgasnorm vor allem für Diesel

Die Euro-6-Norm geht zum Monatswechsel in ihre wohl letzte Runde – in die Stufe 6e. Wichtigste Änderung gegenüber 6d ist der abgesenkte Stickoxid-Grenzwert für Dieselmotoren. Waren bislang 80 Milligramm pro Kilometer erlaubt, sind es nun nur noch 60 Milligramm. Damit liegen die Limits für den Selbstzünder auf dem gleichen Niveau wie beim Benziner.

Allerdings sind in der Praxis weiterhin Abweichungen erlaubt, der Faktor verringert sich jedoch. Darüber hinaus sieht Euro 6e diverse Änderungen bei den Mess- und Rahmenbedingungen vor, die aber eine vergleichsweise geringe Rolle spielen dürften.

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