Bei Versäumnis droht Bußgeld
Auto ummelden: Diese Fristen gelten
Aktualisiert am 17.01.2025 – 17:09 UhrLesedauer: 2 Min.
Wer sein Auto ummelden muss und das nicht „unverzüglich“ erledigt, muss mit einem Bußgeld rechnen – gestaffelt nach der Dauer des Versäumens. Besonders eine Frist tut finanziell richtig weh.
Zum Glück müssen Autofahrer nur selten zur Zulassungsstelle, denn auf Termine muss man häufig lange warten. Wenn es dann so weit ist, sollte kein Dokument fehlen – sonst darf man noch einmal antanzen. Der Gang zur Behörde sollte also gut vorbereitet werden.
In zwei Situationen muss das Auto umgemeldet werden:
Wer innerhalb des Zulassungsbezirkes umzieht, muss die neue Anschrift durch die Behörde in der Zulassung des Autos eintragen lassen. Das Auto wird jedoch nicht umgemeldet, denn weder Halter noch Zulassungsbezirk haben sich geändert.
Um ein Auto umzumelden, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
Die Kosten sind nicht einheitlich festgelegt. Orientierung bieten die Richtwerte der Allianz-Versicherung:
Das Auto melden Sie als Fahrzeughalter bei der Kfz-Zulassungsstelle an. Wenn möglich, sollten Sie dafür vorab online einen Termin vereinbaren. Wenn Sie vorher eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen, kann auch ein Vertreter das Auto ummelden. Er muss sich bei der Zulassungsstelle ausweisen.
Sobald Sie umziehen oder neuer Halter eines Autos werden, müssen Sie sich um die Ummeldung kümmern. Und zwar „unverzüglich“, sagt der Gesetzgeber.
Dieses „Unverzüglich“ ist allerdings bundeseinheitlich nicht genauer definiert und liegt im Ermessen des einzelnen Sachbearbeiters. Erfahrungen zeigen: Wer bis zu einem Monat mit dem Ummelden wartet, kommt meist glimpflich davon.
Danach müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro (Wohnortswechsel) beziehungsweise 40 Euro (Halterwechsel) rechnen. Wer mehr als sechs Monate verstreichen lässt, kassiert in jedem Fall ein Bußgeld von bis zu 100 Euro.
Und: Wenn mit dem Fahrzeug eine Verkehrssünde begangen wird und der Halter sich – wegen fehlender Ummeldung – nicht oder nur schwierig ermitteln lässt, dann kann es noch deutlich teurer werden.
Wer im Zulassungsbezirk umzieht, muss der Versicherung nur die neue Anschrift mitteilen. Beim Umzug in einen neuen Bezirk legen Sie in der dortigen Zulassungsstelle die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vor, die Ihnen die Versicherung auf Nachfrage zusendet. Damit weisen Sie der Behörde einen bestehenden Versicherungsschutz nach. Wenn sich durch den Umzug die Regionalklasse für die Versicherung ändert, wird sich das auch auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirken.
Wer ein Auto auf sich umschreiben lässt, muss bedenken: Dabei erlischt die Versicherung des Vorbesitzers. Als neuer Besitzer müssen Sie sich um die Versicherung des Autos kümmern.