Überwachung mit Sender

Wolf verletzt Frau: Entscheidung über Zukunft des Tiers gefallen

06.04.2026 – 13:54 UhrLesedauer: 2 Min.

Der junge Wolf in einer Wildtierauffangstation bei Sachsenhagen: Dort war das Tier nach dem Vorfall in Hamburg untergebracht worden. (Quelle: Hamburger Umweltbehörde)

Der Wolf, der in Hamburg-Altona eine Frau verletzt hat, darf in die Wildnis zurück. Zuvor war das männliche Jungtier fast eine Woche in einer Wildtierauffangstation.

Der Wolf, der Ende März mitten in Hamburg eine Frau verletzt hat, ist wieder in die Freiheit entlassen worden. Das männliche Jungtier wurde am Ostersonntag ausgewildert und trägt nun einen Sender, wie die Umweltbehörde mitteilte.

Fast eine Woche hatte sich das Tier in einer Wildtierauffangstation im niedersächsischen Sachsenhagen aufgehalten. Wo genau der Wolf nun freigelassen wurde, bleibt offen.

Umweltsenatorin Katharina Fegebank (Grüne) sprach von einer „rechtssicheren Lösung“. Durch den Sender könne der Aufenthaltsort jederzeit verfolgt werden. „Es ist eine Auswilderung auf Bewährung“, sagte sie. Sollte sich das Tier erneut Siedlungen nähern, könnten Jäger eingreifen.

Der Wolf war erstmals am letzten Märzwochenende im Westen Hamburgs gesichtet worden. Am folgenden Montagabend, 30. März, lief er in eine Einkaufspassage an der Großen Bergstraße in Altona. Dort wurde eine etwa 60 Jahre alte Frau verletzt. Anschließend rannte das Tier durch die Innenstadt und sprang schließlich in die Binnenalster, wo die Polizei es einfing.

Unklar ist weiter, wie genau es zu der Verletzung kam. Die Umweltbehörde geht davon aus, dass der Wolf die Frau biss, als sie sich dem panischen Tier näherte. Naturschützer zweifeln das an. Eine Zeugin berichtete, der Wolf habe die Frau lediglich angesprungen und mit der Pfote im Gesicht getroffen.

Am Ostersonntag demonstrierten zudem Tierfreunde für die Freilassung des Wolfs. Nach Angaben der Veranstalter kamen rund 150 Menschen zu einer Mahnwache am Jungfernstieg, Beobachter schätzten die Zahl niedriger. Einige hielten Schilder mit Aufschriften wie „Lasst ihn zurück in seine Freiheit“.

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