Ausnahmefall
Wann auch Bürgergeld-Empfänger Weihnachtsgeld erhalten
Aktualisiert am 13.11.2024 – 10:09 UhrLesedauer: 2 Min.
Jeder zweite Deutsche bekommt Weihnachtsgeld. Empfänger von Bürgergeld hingegen gehen in aller Regel leer aus. Es gibt aber eine Ausnahme.
Zum Ende des Jahres darf sich etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer hierzulande über ein Plus auf dem Lohnzettel freuen: Das Weihnachtsgeld ist da. Bis 2005 gab es mit der Weihnachtsbeihilfe sogar ein Pendant für Sozialhilfeempfänger. Inzwischen profitieren Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) aber nur noch unter einer Bedingung von Weihnachtsgeld.
Und zwar dann, wenn das Bürgergeld nicht die einzige Einnahmequelle ist, sondern sie damit ihr reguläres Arbeitnehmergehalt lediglich aufstocken. Zahlt ihr Arbeitgeber Weihnachtsgeld, kommt das auch ihnen zugute – allerdings gibt es einen Wermutstropfen.
Nach § 11 Absatz 3 SGB II werden einmalige Leistungen als Einkommen berücksichtigt. Das bedeutet, dass eine Sonderzahlung wie das Weihnachtsgeld den Anspruch auf Bürgergeld reduziert. Die Einnahmen werden dann im Monat nach der Auszahlung mit den Freibeträgen verrechnet.
Auch wenn es die Weihnachtsbeihilfe bundesweit längst nicht mehr gibt: Einige wenige Gemeinden bieten ihren Einwohnern eigene Auszahlungen zum Jahresende. Wie der „Merkur“ berichtet, zahle zum Beispiel die bayerische Stadt Burghausen auf Antrag eine Art Weihnachtsgeld für Bürgergeld-Empfänger. „Die Weihnachtsbeihilfe sollen alle Menschen der Gemeinde, die in finanzieller Not sind, erhalten“, heißt es.