Berufliche Notwendigkeit
Kann der Führerschein trotz Härtefall entzogen werden?
Aktualisiert am 10.02.2025 – 08:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Acht Punkte im Fahreignungsregister bedeutet den Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Autofahrer klagte gegen den Sofortvollzug der Strafe. Der Grund: sein Job.
Irgendwann ist es einfach zu viel – egal, ob man zu oft zu schnell gefahren ist, zu viel Alkohol im Blut hatte oder andere Straftaten begangen hat: Wer acht Punkte in Flensburg hat, muss mit dem Entzug des Führerscheins rechnen.
Auch berufliche Vielfahrer können im Einzelfall nicht darauf hoffen, aufgrund einer Härtefallregelung davon ausgenommen zu werden oder wenigstens den sofortigen Vollzug zu verhindern. Das zeigt eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München, auf die der ADAC aufmerksam macht. (Az.: 11 CS 24.1933)
In diesem Fall wurde einem Autofahrer mitgeteilt, dass er acht Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg erreicht hatte. Die Behörde ordnete die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis an. Dagegen legte der Mann im Eilverfahren Widerspruch ein. Er wollte damit eine aufschiebende Wirkung erreichen, um seinen Führerschein nicht sofort abgeben zu müssen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis stelle für ihn eine unverhältnismäßige Härte dar, argumentierte er. Der Mann war in einem Job als Pharmareferent Vielfahrer. So würde ein Entzug seine berufliche Existenz gefährden. Auch den sofortigen Entzug – bis zur Entscheidung seines Härtefallantrags – stellte er als unverhältnismäßig dar.
Vor Gericht bekam jedoch die Behörde recht. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Vereinfacht gesagt war das Gericht der Ansicht: Wer acht Punkte erreicht hat, dem sei die Fahrerlaubnis zwingend wegzunehmen. Das gilt auch für Vielfahrer, die dann einer beruflichen Härte ausgesetzt wären.
Wer so viele Verstöße begeht, die mit Punkten in Flensburg geahndet werden, stellt demnach ein solches Gefährdungspotenzial dar, dass auch der Sofortvollzug nicht ausgesetzt werden könnte.