Ein Kölner Arzt soll in seiner Praxis eine Frau sexuell missbraucht haben. Wegen ähnlicher Vorwürfe wurde er in der Vergangenheit bereits verurteilt.

Ein Allgemeinmediziner steht in Köln vor Gericht, weil er sich am 5. März dieses Jahres in seiner Praxis an einer Patientin sexuell vergangen haben soll. In Verbindung damit wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, dass er das Behandlungsverhältnis missbraucht habe.

Der 51-jährige Mediziner habe sich, so die Anklage, bei der langjährigen Patientin nach ihren Rückenschmerzen erkundigt. „Er sagte, er habe ein neues Gerät“, so der Staatsanwalt. Vorgeblich, um dieses einzusetzen, bestellte er die Patientin für den Nachmittag in seine Praxis ein. Sie kam, als sich keine weiteren Patienten mehr in den Räumlichkeiten aufhielten. Weitgehend entkleidet sollte sie sich bäuchlings hinlegen, damit der Arzt sie im Rücken- und Beckenbereich massieren könne. Dabei soll er immer zudringlicher geworden sein, bis es schließlich zum Geschlechtsverkehr gekommen sei.

„Er fragte die Patientin, ob alles in Ordnung sei, was diese, da sie überrumpelt war, bejahte“, so der Staatsanwalt. Da der Arzt aber nicht vor den ersten intimen Berührungen gefragt habe, müsse er wohl gewusst haben, dass sein Verhalten der Frau nicht willkommen war. Er habe seinen Arztberuf ausgenutzt und es bestehe die Gefahr weiterer, ähnlicher Verbrechen.

Nach Verlesung der Anklage kam das Verfahren ins Stocken, da die Juristen vor einer Schwierigkeit stehen: Das mutmaßliche Opfer ist nicht ausfindig zu machen. Die Frau, die als Nebenklägerin durch eine Anwältin vertreten ist, soll mit ihrem Lebensgefährten in einer Monteurswohnung gelebt haben. Über diese Adresse sei sie aber nicht länger zu erreichen und die zuständige Hausverwaltung wisse nichts von ihr.

Auf E-Mails hin komme die Nachricht, dass das Postfach überfüllt sei. Telefonisch sei sie ebenfalls nicht erreichbar, so der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck: „Wir haben derzeit keinen Zugriff auf sie.“ Er wolle das der Fairness halber sagen, bevor der Angeklagte sich äußere.

Ein Verfahren sei, so der Richter, zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich nur möglich, wenn der Arzt die Vorwürfe vollumfänglich einräume, denn nur dann sei die Aussage der Frau verzichtbar. Dazu kam es zum Prozessbeginn jedoch nicht. Insbesondere das anfängliche Überraschungsmoment werde sein Mandant nicht einräumen, so Verteidiger Dr. Mario Geuenich, der außerdem sagte: „Er arbeitet nicht mehr als Arzt. Ihm ist klar, dass er das nicht durfte.“

Im Raum steht zum einen der Vorwurf der Vergewaltigung. „Das ist nur schwer zu belegen ohne ihre Aussage“, räumte der Vertreter der Staatsanwaltschaft ein. Mit der Frage nach einem möglichen Missbrauch der Patientin als einer Schutzbefohlenen sei es eine andere Sache.

Für den Mediziner kann seine berufliche Zukunft vom Ausgang des Verfahrens abhängen, zumal es für den 51-Jährigen nicht die erste Anklage dieser Art ist: Fast identische Anschuldigungen hatten schon 2022 zu einem Prozess gegen ihn geführt, der vor dem Kölner Amtsgericht mit einem Freispruch endete. Die Aussagen des mutmaßlichen Opfers seien nicht konstant gewesen, hatte damals die Vorsitzende Richterin befunden.

Die Staatsanwaltschaft hielt die Darstellungen der Frau aber für glaubwürdig und legte Einspruch ein. Vor dem Landgericht wurde der Arzt daraufhin im Mai dieses Jahres zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Dieses Urteil ist jedoch bislang nicht rechtskräftig, da der Mediziner dagegen in die Revision ging.

Abhängig vom Ausgang des Revisionsverfahrens könnten sich „Fragen des Berufsverbotes noch akuter stellen“, deutete Roellenbleck an. Zunächst wurden nun drei weitere Verhandlungstermine, zu denen Zeugen geladen waren, aufgehoben. Über eine Adresse der Nebenklägerin im Ausland soll versucht werden, diese doch noch zu erreichen, um den Prozess Mitte November fortsetzen zu können.

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