Was gilt bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden?
Laut Arbeitszeitgesetz gibt es zwar keine gesetzliche Pausenpflicht, trotzdem darf der Arbeitgeber auch bei einem Arbeitstag von nur sechs Stunden eine Ruhepause anordnen sowie die Pausenzeiten festlegen – etwa immer zu einem bestimmten Zeitpunkt am Tag. Das erlaubt ihm das sogenannte Direktionsrecht.
Was gilt bei einer Arbeitszeit von vier Stunden?
Hier greift auch das Direktionsrecht nicht. Wenn Sie einer Teilzeitarbeit nachgehen und nur vier Stunden täglich arbeiten, haben Sie weder Anspruch auf eine Ruhepause, noch darf Ihnen Ihr Chef eine vorschreiben.
Sind Abweichungen von der gesetzlichen Pausenregelung möglich?
Ja, das erlaubt die sogenannten Tariföffnungsklausel, wonach die Vertragsparteien bestimmte Abweichungen vereinbaren können. So können sie zum Beispiel die Gesamtdauer der „Ruhepausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer“ aufteilen, heißt es im ArbZG. Also zum Beispiel Kurzpausen von fünf Minuten am Ende jeder vollen Stunde.
Bin ich verpflichtet, eine Pause zu machen?
Erfordert Ihre Arbeitszeit eine gesetzliche Pause oder ordnet Ihr Arbeitgeber bei einer Arbeitszeit von mehr als vier Stunden eine Ruhepause an, sind Sie auch verpflichtet, diese zu nehmen. Es ist also auch nicht erlaubt, keine Pause zu machen, um früher in den Feierabend gehen zu können. Oder anders gesagt: Sie dürfen Ihre Pause nicht an das Ende Ihrer Arbeitszeit legen – und auch nicht an den Anfang.
Wird die Pause von der Arbeitszeit abgezogen?
Ja. Pausen gehören nicht zur regulären Arbeitszeit, der Arbeitgeber muss sie nicht bezahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause und Betriebspause?
Anders als die Ruhepause zählt die Betriebspause mit zur Arbeitszeit und muss daher auch bezahlt werden. Damit ist eine unerwartete Unterbrechung der Arbeitszeit gemeint – zum Beispiel wegen eines technischen Defekts.
Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause und Ruhezeit?
Die Ruhezeit wiederum ist die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten Arbeitstags. Laut ArbZG muss zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen ausreichend Zeit liegen, damit sich der Arbeitnehmer erholen kann.
In der Regel sind das elf Stunden ohne Unterbrechung. Wer also im Schichtdienst arbeitet und dienstags bis 21 Uhr eingeteilt ist, darf am Mittwoch nicht früher als um 8 Uhr mit der Arbeit beginnen. Für bestimmte Betriebe kann es aber Ausnahmen geben – etwa Krankenhäuser oder Gaststätten.
Habe ich Anspruch auf Raucherpausen?
Nein. Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Raucherpause, viele Arbeitgeber lassen die schnelle Zigarette vor der Tür aber durchgehen. Falls das Thema im Arbeitsvertrag und den zusätzlichen Betriebsvereinbarungen nicht geregelt ist, empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um eine Regelung zu vereinbaren.
- Arbeitsrecht: Wann der Chef Ihnen die Raucherpause verbieten darf
