Arbeitgeberbescheinigung für Rentenantrag: Diese Punkte unbedingt prüfen

Unbedingt prüfen

Wichtiges Rentenschreiben kommt – das ist zu tun


Aktualisiert am 06.02.2026 – 09:24 UhrLesedauer: 2 Min.

Schreiben der Rentenversicherung (Symbolbild): Die jährliche Bescheinigung über die im vorangegangenen Jahr an die Rentenversicherung gezahlten Beiträge sollte immer überprüft werden. (Quelle: FrankHoemann/SVEN SIMON/imago-images-bilder)

Im ersten Quartal erhalten Arbeitnehmer ein Schreiben vom Chef: die sogenannte Jahresmeldung. Darum sollten Sie sie unbedingt prüfen.

Beschäftigte erhalten von ihrem Arbeitgeber jedes Jahr die Bescheinigung über die im vorausgegangenen Jahr an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung. Spätestens bis April sollte sie eingegangen sein.

Doch was ist die Jahresmeldung überhaupt? Und warum sollte ich sie prüfen? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Die Jahresmeldung ist eine Mitteilung Ihres Arbeitgebers an die Rentenversicherung. Sie enthält Angaben über die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Verdienstes.

Die Rentenversicherung benötigt diese Meldung, um Ihnen später einmal die korrekte Rente auszuzahlen. Sie als Arbeitnehmer erhalten jedes Jahr eine Kopie dieser Meldung, die Sie überprüfen sollten (siehe unten).

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Quelle: t-online

Die Daten in der Jahresmeldung sind für die spätere Rente wichtig – etwa bei der Kontenklärung – und sollten deshalb auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Fehlerhafte Angaben können sich nämlich negativ auf die Rentenhöhe und mögliche Rentenansprüche auswirken. Arbeitnehmer sollten daher stets ihren Namen, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst abgleichen.

Überprüfen Sie am besten folgende Daten auf der Jahresmeldung:

2. Krankenkasse: Wenn Sie Ihre Krankenversicherung gewechselt haben, sollten Sie überprüfen, dass auf der Jahresmeldung Ihre jetzige steht. Hier ist auch wichtig, ob die Angaben zu Ihrer Krankenversicherung stimmen – der Zahlenschlüssel 0 steht dabei für privat Krankenversicherte, die 1 für gesetzlich Krankenversicherte.

3. Angaben zur Beschäftigung: In der Jahresmeldung finden Sie hierzu nur einen Zahlenschlüssel, den sogenannten Personengruppenschlüssel, um die Daten besser maschinell verarbeiten zu können. Die gängigsten Zahlenschlüssel finden Sie anbei:

Prüfen Sie auch die Angaben zur Mehrfachbeschäftigung. Sie müssen etwa Ihrem Arbeitgeber melden, wenn Sie einem weiteren Job nachgehen.

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