
Hier wird die falsche Frage zum falschen Zeitpunkt gestellt. Abgesehen davon, dass die Erbschaftsteuer nur 1 Prozent des deutschen Steueraufkommens erwirtschaftet und diese Initiative daher eine Alibifunktion hat, sprechen mehrere Argumente gegen diesen Ansatz. Wenn mit den Millionären nämlich die mittelständischen Unternehmer gemeint sind, geht es um eine Gruppe, die nach einer inzwischen 30-jährigen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Interesse des deutschen Wohlstands geschützt werden muss. Hier steht derzeit eine weitere Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Wenn man wirklich mehr Steuern von den Millionären einnehmen will, muss man die Einkommensteuer reformieren. Denn 35 Prozent oder gegebenenfalls mehr von dem Einkommen ist ein Vielfaches von dem, was über die Erbschaftsteuern zu erzielen ist.
Die Schlupflöcher existieren zu 98 Prozent im Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht und werden mit Milliardennachteilen für den Fiskus genutzt. Andererseits kann man sich darauf verlassen, dass das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer-Begünstigungen für den Mittelstand weiter präzisieren wird.
Sie sollte ehrlich sagen: Wir brauchen keine kosmetischen Korrekturen mehr am Steuersystem, sondern eine echte Strukturreform. Weniger Ausnahmen, klare Tarife, weniger Bürokratie. Das hätte auch innen- und außenpolitische Vorteile. Im Inland würden die Protestwähler extremer Parteien abnehmen. Im Ausland wäre eine günstige Unternehmenssteuer viel effektiver als Zölle mit Zöllen zu beantworten.
Wie groß ist die Chance, dass so etwas politisch gelingt?
Das ist die entscheidende Frage. Reformen tun weh, weil sie Interessen berühren. Aber wenn wir weiter nur Symptome behandeln, wird die Unzufriedenheit wachsen. Und das ist am Ende viel gefährlicher als eine mutige Reform.
Herr Blumers, wir danken Ihnen für das Gespräch.