Der Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Manche überlegen nun, ob man dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach einem Verbot der Partei vorlegen sollte.

Die Initiatoren eines Antrags für ein AfD-Verbot wollen ihren Vorschlag in dieser und der nächsten Woche in den Fraktionssitzungen vorstellen. Aus der Unionsfraktion stünden sieben Abgeordnete hinter dem Antrag, er nehme in der Fraktion insgesamt aber eine „maximale Zurückhaltung“ bei diesem Thema wahr, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer, Thorsten Frei (CDU). Er selbst habe rechtliche und politische Bedenken gegen einen Verbotsantrag, der der AfD ermöglichen würde, sich als „Märtyrer“ in Szene zu setzen.

Hinter dem Antrag stehen insgesamt 37 Bundestagsabgeordnete von SPD, Union, Grünen und Linken. Ziel ist, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.

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