Anspruch und Dauer laut Gesetz

Ihre Rechte

Sonderurlaub bei Todesfall: Das steht Ihnen zu


Aktualisiert am 18.12.2025 – 08:18 UhrLesedauer: 3 Min.

Trauerfall: Verstirbt ein naher Angehöriger, dann können Sie Sonderurlaub nehmen. (Quelle: efenzi/getty-images-bilder)

Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist meist eine emotionale Stresssituation. Um sie zu bewältigen, haben Sie ein Recht auf Sonderurlaub. Wie viel Ihnen zusteht.

Stirbt ein geliebter Mensch, müssen Sie oft nicht nur den Verlust verarbeiten, sondern sich auch um die Beerdigung und Formalitäten wie Erbschaftsangelegenheiten kümmern. Um Ihnen diese Situation etwas zu erleichtern, gewährt der Gesetzgeber Sonderurlaub. Allerdings steht Ihnen dieser nicht per se zu.

Wir erklären, in welchen Fällen Sie mit Sonderurlaub rechnen können, was der Verwandtschaftsgrad damit zu tun hat und ob Sie weiter Ihren Lohn erhalten.

Arbeitnehmer haben gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 616) einen Anspruch auf Sonderurlaub in besonderen Fällen. Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist ein solcher Fall und wird im Gesetz als Grund für „eine vorübergehende Verhinderung“ bezeichnet.

Anspruch auf einen Sonderurlaub haben Sie allerdings oft nur, wenn Sie mit dem Verstorbenen sehr eng verwandt waren. Zu diesem ersten Verwandtschaftsgrad zählen:

Bei Verwandten zweiten Grades gewähren Unternehmen nicht immer einen Sonderurlaub. Zu diesem Verwandtschaftsgrad gehören:

Stirbt ein Verwandter dritten Grades, ist Sonderurlaub eher unüblich. Dazu zählen:

Es liegt dann im Ermessen des Arbeitgebers, ob er bezahlten Urlaub gewährt.

Sonderurlaub ist im BGB nur grob geregelt. Es hängt daher von verschiedenen Faktoren ab, wie viele Tage Urlaub Sie bei einem Todesfall bekommen. In der Regel sind Sie bei einem Todesfall zwei Tage freigestellt – einen Tag für den Todestag und einen weiteren für die Beerdigung. Währenddessen erhalten Sie eine Lohnfortzahlung.

Wenn Sie schon lange in einem Betrieb arbeiten und einen kulanten Arbeitgeber haben, kann der Sonderurlaub in einem Trauerfall auch länger als zwei Tage ausfallen.

Neben dem BGB regelt auch der Arbeitsvertrag das Recht auf Sonderurlaub. Oft ist hier genau festgehalten, wie viel Sonderurlaub Sie bekommen, wenn ein Angehöriger stirbt. Auch in einem Tarifvertrag kann es entsprechende Vereinbarungen geben.

So regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst § 29, dass Arbeitnehmer beim Tod des Lebenspartners, eines Elternteils oder eines Kindes zwei Tage Sonderurlaub bekommen.

Bundesbeamten stehen ebenfalls zwei Arbeitstage Sonderurlaub zu, wenn der Lebenspartner, ein Kind oder Elternteil verstirbt. Die Besoldung wird dabei weiterhin gezahlt.

In der Regel gibt es kein spezielles Verfahren, wie Sie einen Sonderurlaub beantragen müssen, wenn ein Angehöriger gestorben ist. Sprechen Sie den Fall am besten mit Ihrer Vorgesetzten ab und reichen Sie den Sonderurlaub so ein, wie es im Unternehmen bei der Urlaubsplanung üblich ist. Erkundigen Sie sich in der Personalabteilung, ob es dazu eine besondere Regelung gibt.

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