Sie können auch mit freiwilligen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung auf diese fünf Jahre kommen. Voraussetzung ist: Sie wurden vor 1955 geboren. Beamte haben dagegen keinen Anspruch.

Ja. Allerdings gilt: Die Rentenversicherung verschickt einen Antrag auf die Anrechnung der Kindererziehungszeiten (siehe unten). In diesem werden die Zeiten erst einmal automatisch der Mutter zugeordnet.

Wenn Sie die Kinder gemeinsam erzogen haben, die Zeiten aber dem Vater zugeordnet werden sollen, müssen Sie der Rentenversicherung eine gemeinsame Erklärung abgeben.

Diese gilt immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend. In so einem Fall sollten sich die Eltern also am besten sofort mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen. Ohne solch eine gemeinsame Erklärung muss der Vater nachweisen, dass er den überwiegenden Erziehungspart hatte.

Wie viel Ihnen die Mütterrente tatsächlich bringt, kommt darauf an, wie viel Kindererziehungszeit angerechnet wird – und wie hoch der Wert der Entgeltpunkte ist. Ab dem 1. Juli 2026 entspricht er bundesweit 42,52 Euro.

Mit einem Jahr Kindererziehung bekommen Sie einen Rentenpunkt gutgeschrieben – bei drei Jahren also drei Entgeltpunkte. Das macht bis zu 128 Euro zusätzlich im Jahr.

Durch die Mütterrente werde man bei der Rentenversicherung so gestellt, als hätten Sie ein Jahr durchschnittlich verdient und dafür Beiträge gezahlt, teilt die Rentenversicherung mit.

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