Angriff auf Journalisten in Thüringen: Angeklagte schweigen

Justiz

Angriff auf Journalisten in Thüringen: Angeklagte schweigen

Aktualisiert am 22.12.2025 – 11:54 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Angeklagten kommen zu Beginn des Revisionsverfahren im Fretterode-Prozess in den Gerichtssaal am Landgericht. (Quelle: Michael Reichel/dpa/dpa-bilder)

Vor mehr als sieben Jahren wurden zwei Journalisten attackiert – nun wird der Fall erneut verhandelt. Im Gerichtssaal ist das öffentliche Interesse groß, die Angeklagten äußern sich bislang nicht.

Zu Beginn des zweiten Prozesses um einen Angriff auf zwei Journalisten in der Region Fretterode (Eichsfeld) vor mehr als sieben Jahren haben die beiden Angeklagten zunächst geschwiegen. Ob sich die Angeklagten zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Landgericht Mühlhausen äußern, ließen die Anwälte auch auf Nachfrage hin offen. Zuvor war die Anklage gegen die 35 und 31 Jahre alten Männer erneut verlesen worden.

In dem Prozess müssen sich zwei Rechtsextremisten verantworten, die im April 2018 zwei Journalisten aus Göttingen in der Region Fretterode in Nordthüringen attackiert und schwer verletzt haben sollen. Eine Kammer des Landgerichts Mühlhausen hatte beide in einem ersten Prozess 2022 für schuldig befunden, sie aber nur zu geringen Strafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil 2024 wegen erheblicher Rechtsfehler aufgehoben, sodass sich nun eine andere Kammer des Gerichts erneut mit dem Fall befassen muss. In dem Verfahren sind bislang insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt.

Die beiden Angeklagten sollen die Journalisten nicht nur mit einem Schraubenschlüssel und einem Baseballschläger attackiert haben. Bei der Tat seien auch ein Messer sowie Reizgas eingesetzt worden, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, Anna Merker, bei der Verlesung der Anklage. Das Reizgas habe einer der Angeklagten in das Auto gesprüht, mit dem die beiden Journalisten von den Angreifern geflohen waren. Sie hatten in Fretterode zur dortigen rechtsextremen Szene recherchiert. Bei der Tat sollen die Angreifer auch die Kameraausrüstung der Journalisten geraubt haben.

Unmittelbar nach der Eröffnung des Prozesses hatte es eine kurze Unterbrechung der Verhandlung gegeben. Einer der beiden Angeklagten wollte zunächst seine Adresse nicht in der Öffentlichkeit nennen. Die Kammer wies seinen entsprechenden Antrag nach einer kurzen Beratung allerdings zurück. Der Mann gab seine Adresse daraufhin an.

Auch am zweiten Prozessdurchgang gab es großes öffentliches Interesse. Der Gerichtssaal war voll besetzt, vor der Tür hatten sich zudem weitere Unterstützer der beiden Journalisten versammelt.

Vor wenigen Tagen hatte der Nebenklage-Anwalt Sven Adam noch einmal grundsätzliche Kritik an dem Verfahren geübt. Das erste Urteil des Landgerichts Mühlhausen in diesem Prozess entsetze ihn und seinen Mandanten noch immer, hatte Adam gesagt. Die damalige Entscheidung sei ein „Urteil der Schande“ gewesen. Zudem hatte er scharf kritisiert, dass die Tat inzwischen sieben Jahre her ist und es noch immer kein rechtskräftiges Urteil gibt. Nach siebeneinhalb Jahren Verschleppung sei ein der Tat angemessenes Urteil kaum mehr zu erwarten. Der Prozess wird im Januar fortgesetzt.

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