Google-Handys
Android kann bald Anrufe aufzeichnen – das sollten Sie wissen
16.02.2026 – 11:58 UhrLesedauer: 2 Min.
Nochmal nachhören, was ein Anrufer sagte? Am Smartphone meist eine schwierige Sache. Googles Telefon-App soll bald Telefonate aufzeichnen können. Was man dazu wissen muss – und ob das erlaubt ist.
Googles Telefon-App könnte demnächst eine für viele Android-Nutzer neue Funktion erhalten – und zwar die, laufende Anrufe aufzuzeichnen. Das geht aus einer Vorabversion von Android hervor, die nun auch hierzulande Beta-Testern angeboten wird. Darüber berichtet das IT-Fachportal „heise online“. Wann die neue Funktion in Serie überführt wird, ist bisher nicht bekannt.
Nein, zumindest nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Gegenübers. Und da reicht es nicht aus, dass die Funktion laut Google hörbar angekündigt wird. Das ersetzt keine Einwilligung. Ohne ein ausdrückliches „Ja, ich bin mit der Aufzeichnung des Gesprächs einverstanden“ des Gegenübers ist man hier rechtlich ganz schlecht aufgestellt. Viele mögliche Szenarien – etwa der nicht genehmigte Mitschnitt von Streitgesprächen mit Vermietern, Amt und Co. – sind daher keine gute Idee. Wer es trotzdem macht, könnte mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Ebenso verboten: die Verwendung eines unbefugt aufgenommenen Telefongesprächs und das Weiterreichen an Dritte. Entsprechend vorsichtig sollte man mit der Teilen-Funktion der Aufzeichnungen sein. Paragraf 201, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs sieht hier bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Auch der Versuch ist bereits strafbar. Legt man den fünften Absatz des Paragrafen sehr eng aus, könnte sogar das dafür genutzte Telefon eingezogen werden.
Da Google für das iPhone keine eigene Telefon-App zur Verfügung stellt, liegt der Ball hier auf Apples Seite des Spielfelds. Und der iPhone-Konzern ist bislang deutlich zurückhaltender damit, seinen Kunden eine rechtlich möglicherweise heikle Funktion an die Hand zu geben.
Zwar ist es auch mit iPhones möglich, Anrufe mitzuschneiden. Die Funktion ist aber nur in Ländern verfügbar, in denen das auch erlaubt ist. Entsprechend lang ist die Liste der Länder, in denen es nicht funktioniert. Unter anderem in der kompletten Europäischen Union.