
Rentenidee feiert Comeback
Zurück aus der Versenkung
Aktualisiert am 16.12.2025 – 15:11 UhrLesedauer: 4 Min.
Manch einer hatte die Reform der Riester-Rente schon abgeschrieben. Nun aber geht ein Gesetzentwurf ins Kabinett. Und der dürfte vielen bekannt vorkommen.
Als sich die Bundesregierung Ende August auf einen Fahrplan für den Herbst einigte, enthielt das Beschlusspapier allerlei Gesetzesvorhaben, die in den nächsten Wochen und Monaten beschlossen werden sollten: Rentenniveau festschreiben, Mütterrente ausweiten, Aktivrente einführen. All das hat inzwischen geklappt, wenn auch mit Ach und vor allem Krach innerhalb der Unionsfraktion. Nicht in Sicht war hingegen eine Reform, die zwar seit Jahren als überfällig gilt, genau deshalb aber wohl kaum noch erwartet wurde: die der privaten Altersvorsorge.
Umso überraschender kam Mitte Oktober die Ankündigung der Bundesregierung, noch in diesem Jahr einen Nachfolger für die Riester-Rente vorlegen zu wollen. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geht an diesem Mittwoch ins Kabinett. Warum es damit nun doch schneller ging als gedacht, lässt sich erahnen, wenn man den Entwurf genauer anschaut. Denn: Der Reformvorschlag ist ein alter Bekannter.
Menschen sollten ihr Geld langfristig und breit gestreut in Aktien, Fonds, ETFs und Anleihen anlegen können und dabei staatliche Zulagen und Steuervorteile erhalten. Das Konzept hielt keine Beitragsgarantie bereit, dafür aber die Chance auf höhere Renditen.
So ähnlich plant es jetzt auch Klingbeil ab 2027; sein Entwurf unterscheidet sich aber an einigen Stellen vom Lindner-Depot. Zudem sollen künftig auch ein sogenanntes Standarddepot Altersvorsorge mit einem Kostendeckel bei 1,5 Prozent pro Jahr sowie modernisierte Garantieprodukte mit 80-Prozent-Beitragsgarantie möglich sein. Auch Produkte mit 100-Prozent-Garantie bleiben erlaubt. Diese gab es bereits bei Riester.
Statt einer pauschalen 20-Cent-Zulage pro eingezahltem Euro, wie sie in Lindners Konzept vorgesehen war, setzt Klingbeils Altersvorsorgedepot auf eine gestaffelte Förderung:
So gibt der Staat für die ersten 1.200 Euro, die eingezahlt werden, ab 2027 zunächst 30 Cent pro Euro dazu (ab 2029: 35 Cent), für Einzahlungen ab 1.201 bis 1.800 Euro liegt die Förderung bei 20 Cent pro eingezahltem Euro. In Summe ergibt sich damit eine maximale Grundzulage von 480 Euro pro Jahr. Lindners Entwurf hatte noch eine Obergrenze von 3.000 Euro und damit 600 Euro Zulage pro Jahr vorgesehen. Bei Riester beträgt die bisherige Grundzulage 175 Euro. Sie ist an die Bedingung geknüpft, jedes Jahr 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzuzahlen, maximal 2.100 Euro.
Wer Kinder hat, profitiert zusätzlich von der Kinderzulage. Sie beträgt 25 Cent pro eingezahltem Euro, maximal jedoch 300 Euro pro Kind – analog zur Riester-Zulage für ab 2008 geborene Kinder. Um die Zulagen erhalten zu können, müssen Sparer mindestens 120 Euro pro Jahr eingezahlt haben. Berufsanfänger unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Sonderprämie in Höhe von 200 Euro.