
Klage erfolgreich
Versicherer ändert Rentenfaktor – das bedeutet es für Ihre Rente
29.01.2026 – 13:22 UhrLesedauer: 2 Min.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs können sich einige Kunden der Allianz über mehr Geld freuen. Was Versicherte jetzt wissen müssen.
Konkret hebt die Allianz den sogenannten Rentenfaktor in betroffenen Verträgen auf den ursprünglich vertraglich vereinbarten höheren Wert an. Versicherte können daher in Kürze mit entsprechenden Anpassungen in ihren Standmitteilungen sowie einer Erhöhung auf ihren Konten rechnen, heißt es bei der Verbraucherzentrale.
Der Rentenfaktor ist eine zentrale Größe in fondsgebundenen Rentenversicherungen. Er legt fest, wie viel Rentenzahlung Versicherte pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten. Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Bedeutung, da sie den Versicherern nun vorschreibt, dass eine einseitige Senkung des Rentenfaktors ohne eine spätere Wiederanhebung nicht zulässig ist. Damit sollen Verbraucher vor unangemessen benachteiligenden Vertragsklauseln geschützt werden.
Die Verbraucherzentrale hatte erfolgreich gegen diese Praxis der Allianz geklagt, nachdem das Unternehmen in einigen Fällen den Rentenfaktor einseitig gekürzt hatte, ohne sich zu verpflichten, diesen bei einer Verbesserung der Umstände wieder zu erhöhen. Der BGH entschied, dass solche Klauseln das Äquivalenzprinzip verletzen und damit unzulässig sind (Az. IV ZR 34/25).
Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: „Es freut uns sehr, dass wir vielen Versicherten zu ihrem Recht verholfen haben und dass sie nun wieder den alten, oft um ein Drittel höheren Rentenfaktor erhalten sollen.“ Man werde nun beobachten, ob die Allianz ihre Zusage umsetzt.
Die Frage, wie andere Versicherer mit diesem Urteil umgehen werden, bleibt jedoch noch offen. Die Verbraucherzentrale prüft derzeit, ob ähnliche Klauseln auch in Verträgen anderer Anbieter vorkommen und fordert betroffene Versicherte auf, sich zu melden. „Wer von einer Kürzung des Rentenfaktors betroffen ist, kann uns gerne seinen Fall zur Verfügung stellen“, so Nauhauser.
Die Verbraucherzentrale rät allen betroffenen Versicherten, ihre Versicherungsunterlagen genau zu prüfen. Dazu sollten folgende Punkte beachtet werden:
Wer alle drei Punkte bejahen kann, dürfte Anspruch auf eine Neuberechnung der Rente und möglicherweise eine Nachzahlung bereits gekürzter Renten haben. Die Verbraucherzentralen haben einen Musterbrief bereitgestellt, den betroffene Versicherte zur Durchsetzung ihres Anspruchs verwenden können.