Im kommenden Jahr soll jeder Krankenversicherte eine elektronische Patientenakte erhalten. t-online beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt auf rasche positive Effekte durch den Start elektronischer Patientenakten (ePA) für alle Versicherten Anfang kommenden Jahres. Die ePA werde dazu führen, dass die Versorgung besser und unbürokratischer werde, sagte der SPD-Politiker in Berlin zum Auftakt einer Informationskampagne.

Nach einem Gesetz der Ampel-Koalition bekommen alle Versicherten Anfang 2025 eine ePA von ihrer Kasse angelegt – es sei denn, man lehnt es für sich ab. Sie soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu Medikamenten, Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten. Starten soll die E-Akte ab 15. Januar 2025 zunächst in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg. Voraussichtlich vier Wochen später soll sie bundesweit für Patienten, Praxen, Kliniken und Apotheken nutzbar sein. Als wählbares Angebot, um das man sich selbst kümmern muss, waren E-Akten bereits 2021 eingeführt worden. Sie werden bisher aber kaum verwendet.

Pläne für eine elektronische Patientenakte gibt es schon seit mehr als 20 Jahren. Seit Anfang 2021 können Versicherte sie auf freiwilliger Basis über Angebote ihrer Krankenkassen nutzen. Lauterbach zufolge tun das bisher aber erst ein Prozent der Versicherten.

Was sind die Vor- und Nachteile der ePA? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Informationen darüber, welche Medikamente ein Patient einnimmt, welche Vorerkrankungen er hat oder welche Untersuchungen bereits gemacht wurden, werden bislang weitgehend analog auf Papier festgehalten, per Arztbrief übermittelt und finden sich in den Aktenordnern von Arztpraxen und Krankenhäusern.

Diese Dokumente sollen nun digital erfasst und zusammengeführt werden. Hierzu gehören unter anderem Befunde, Diagnosen, Arztbriefe und Behandlungsberichte. Damit erhalten Ärzte und Krankenhäuser, aber auch Psycho- und Physiotherapeuten, Pflegekräfte, Arbeits- und Betriebsmediziner und Hebammen Zugriff auf die Daten. Seit 2022 sind bereits der elektronische Impfpass und der Mutterpass, die U-Untersuchungshefte für Kinder sowie das elektronische Zahn-Bonusheft Bestandteil der ePA.

Die Vorteile sind offensichtlich: Versäumnisse und Fehler im medizinischen Bereich beruhen oft darauf, dass verschiedene behandelnde Personen Informationen unzureichend austauschen. Zum Beispiel über bereits verordnete Medikamente, die Wechselwirkungen zu neu verschriebenen Arzneimittel haben können. Durch mehr Transparenz soll so eine bessere gesundheitliche Versorgung ermöglicht werden, auch in Notfällen und Fehler in der Behandlung reduziert werden.

Es müssen fortan nicht mehr mühsam Arztbriefe, Operations- und Laborberichte und andere Dokumente aus Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zusammentragen werden.

Unnötige Doppeluntersuchungen oder auch Wiederholungen von Therapieversuchen, die keine Wirkung zeigten, lassen sich so vermeiden. Auch wird es so einfacher, eine zweite Arztmeinung einzuholen, da alle Befunde zentral erfasst sind.

Die behandelnden Ärzte haben nicht automatisch Zugriff auf die gespeicherten Informationen. Hierzu bedarf es der Freigabe durch den Patienten. Ähnlich wie bei der Bankkarte müssen die Patienten die medizinischen Daten freischalten – mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN). Und auch die Ärzte benötigen einen zweiten Schlüssel, neben dem Heilberufsausweis ebenfalls eine PIN-Nummer.

Die Patienten sollen allein entscheiden können, welche medizinischen Daten sie nutzen wollen und wer Zugriff auf die Daten erhält. Die erteilten Zugriffsrechte können auch jederzeit widerrufen werden. Versicherte haben darüber hinaus die Möglichkeit, für jedes gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Die Daten werden zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt.

Datenschützer sehen die Gefahr, dass die Daten in falsche Hände geraten und zu Nachteilen etwa auf dem Arbeits- und Versicherungsmarkt führen könnten.

Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer fordert geeignete Transparenz- und Aufsichtsstrukturen, welche die Datensicherheit und die Einhaltung ethischer Standards sichern.

Seit dem 1. Januar 2021 hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Bereitstellung einer ePA durch seine Krankenkasse. In der Regel kann diese im Online-Bereich der Kasse beantragt werden. Zu Ihrer Karte erhalten Sie dann – nach einer Überprüfung ihrer Identität – eine PIN, mit der Sie sich in der App der Krankenkasse anmelden können. Auch möglich ist die Anmeldung beim nächsten Arztbesuch über das Kartenterminal in der Praxis.

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