Laut Bericht

Nach Vergabestreit: Egger zieht sich von der Wiesn zurück

04.07.2026 – 19:08 UhrLesedauer: 2 Min.

Alexander Egger und seine Frau Kathrin Wickenhäuser-Egger in der „Münchner Stubn“ (Archivbild): In diesem Jahr verzichtet das Paar auf einen Standplatz auf dem Oktoberfest. (Quelle: Imago/B. Lindenthaler)

Alexander Egger zieht offenbar Konsequenzen aus dem Streit um die Vergabe der großen Oktoberfest-Zelte. Laut einem Bericht wird er gar nicht auf der Wiesn vertreten sein.

Der Münchner Gastronom Alexander Egger wird in diesem Jahr kein Zelt auf dem Oktoberfest betreiben. Nach Angaben der „tz“ unter Berufung auf Rathauskreise hat er das Vertragsangebot für seinen Standplatz für die Hühner- und Entenbraterei „Münchner Stubn“ nicht angenommen.

Der Vertrag hätte demnach bis Freitag (3. Juli) um 23.59 Uhr bei der Stadtverwaltung eingehen müssen. Dies sei nicht geschehen, heißt es weiter. Laut „tz“ sollen Eggers Anwälte der Stadtverwaltung mitgeteilt haben, dass ihr Mandant auf den Standplatz verzichte. Damit muss die Stadt kurzfristig einen Ersatz finden.

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Egger betreibt seit 2022 gemeinsam mit seiner Frau Kathrin Wickenhäuser-Egger das kleine Wiesn-Zelt „Münchner Stubn“ mit rund 440 Plätzen. Zudem führt er eine gleichnamige Gastwirtschaft am Münchner Hauptbahnhof. Für das kleine Zelt hatte er auch in diesem Jahr den Zuschlag erhalten. Er hatte zuletzt jedoch mehrfach angedeutet, dass sich ein kleines Wiesn-Zelt wirtschaftlich nur schwer betreiben lasse.

Egger klagt gegen Vergabe der großen Wiesn-Zelte

Der Gastronom war darüber hinaus auch für das größere Volkssängerzelt „Schützenlisl“ auf der Oidn Wiesn im Rennen, unterlag dort jedoch im Auswahlverfahren. Gegen die Entscheidung ging er juristisch vor, blieb jedoch ohne Erfolg. Auch ein weiteres Verfahren im Zusammenhang mit der Vergabe größerer Festzelte auf dem Oktoberfest führt Egger.

Dabei geht es unter anderem um die Vergabepraxis der Stadt München bei den Wiesn-Zelten. Egger fordert, dass diese nach europäischem Vergaberecht erfolgen muss und eine entsprechende Ausschreibung auch auf EU-Ebene notwendig ist. Eine endgültige Entscheidung durch das Bayerische Oberste Landesgericht soll im September fallen.

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