Zwei junge Klimaaktivisten klebten sich vor zwei Jahren an den Rahmen der „Sixtinischen Madonna“ in Dresden. Nach ihrer Verurteilung einigten sie sich nun mit dem Freistaat Sachsen auf eine Schadenersatz-Summe.

Die beiden wegen der Klebe-Attacke auf die „Sixtinische Madonna“ in der Gemäldegalerie Alte Meister Dresden Verurteilten leisten Schadenersatz. In einem Zivilverfahren am Landgericht Dresden stimmten die 23-Jährige und der 24-Jährige überraschend einem Vergleich zu. Sie verpflichteten sich, die Summe von 5.500 Euro bis zum 1. März 2025 zu begleichen. Außerdem verpflichteten sie sich, künftig an keiner derartigen Aktion teilzunehmen, bei der die staatliche Kunst beschädigt werden könnte.

Ursprünglich hatte der Freistaat knapp 10.400 Euro für Reparaturkosten und entgangene Einnahmen aufgrund der vorübergehenden Schließung des Museums gefordert. Der Zivilrichter hielt diese Summe jedoch für überhöht, da viele Besucher ihren Museumsbesuch wahrscheinlich nachgeholt hätten – und schlug einen Vergleich vor. Die Parteien einigten sich am Ende auf 1.000 Euro mehr. Bis Ende Oktober kann das noch widerrufen werden.

Die beiden Beschuldigten gaben im Strafprozess vor drei Monaten am Amtsgericht Dresden die Tat vom 23. August 2022 zu. Mit der Aktion wollten sie nach eigenen Angaben ein Bewusstsein für den Klimawandel und dessen Auswirkungen schaffen. Sie wurden Mitte Juni wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu je 600 Euro Geldstrafe verurteilt – bisher nicht rechtskräftig.

Die junge Frau und ihr Begleiter befestigten je eine Hand mit Sekundenkleber am Rahmen des berühmten Altargemäldes von Raffael aus dem 16. Jahrhundert. Nach der Räumung des Museums der Staatlichen Kunstsammlungen, das für den Rest des Tages geschlossen blieb, löste ein Restaurator sie wieder ab.

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