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Wie Sie Aktien steuerfrei verkaufen, wann sich eine Steuererklärung für Kleinanleger lohnt und was bei Geldanlagen im Ausland gilt – unser Ratgeber für Einsteiger.

Ob beim Lohn, im Supermarkt oder fürs Auto: Wer in Deutschland lebt, muss auf zahlreiche Dinge Steuern zahlen. Das gilt auch für Einkünfte aus dem Aktienhandel. Sobald Sie Aktien verkaufen, damit Gewinne erzielen, verdient der Fiskus mit – zumindest ab einem bestimmten Schwellenwert. Auch wer sein Geld im Ausland anlegt, dort per Aktienhandel Einnahmen generiert, muss Steuern zahlen.

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Doch welche genau sind das? Worauf müssen Anleger bei der Steuererklärung achten – und lassen sich Aktien auch steuerfrei verkaufen? Alles, was Sie über Steuern im Zusammenhang mit dem Aktienhandel wissen müssen, erklären wir in unserem Überblick.

Das Wichtigste zu Steuern auf Aktien
– Auf Gewinne aus dem Aktienhandel müssen Sie als Anleger Steuern zahlen.
– Diese so genannte Kapitalertragssteuer heißt auch Abgeltungssteuer und beträgt derzeit 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
– Wie bei den meisten Steuern gelten auch hier Steuer-Freibeträge: Die Abgeltungssteuer greift für Singles erst ab einem Gewinn von mehr als 801 Euro pro Jahr, für Paare gilt eine Schwelle von 1.602 Euro.
– Grundsätzlich steuerfrei sind Gewinne aus dem Handel mit Aktien, die Sie vor 2009 erworben haben.
– Eine besondere Regel gibt es für Geringverdiener mit einem entsprechenden Einkommensnachweis: Sie zahlen keine Steuern auf Aktiengewinne.
– Vorsicht ist geboten bei Fonds und Aktien, die Sie im Ausland halten. Hier gelten spezielle Vorschriften für die Steuererklärung.

Wer in Deutschland Einkünfte aus Geldanlagen erzielt, muss auf diese so genannten Kapitalerträge Steuern zahlen. Neben Einnahmen aus dem Aktiengeschäft können das auch Zinserträge von Sparbüchern oder Tagesgeldkonten sein. Während der Kauf von Aktien bislang noch steuerfrei ist, müssen sie bei Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien Steuern ans Finanzamt abführen.

Die Kapitalertragssteuer in Deutschland nennt sich Abgeltungssteuer und beträgt derzeit 25 Prozent. Das heißt: Wenn Sie Aktien gewinnbringend verkaufen, fällt jeder vierte Euro dieses Erlöses an den Staat. Dasselbe gilt für Einkünfte aus Dividenden, mit denen Sie als Aktionär am Jahresgewinn eines Unternehmens beteiligt werden.

Zusätzlich müssen Sie auf Einnahmen aus Aktiengeschäften den Solidaritätszuschlag, kurz Soli, abführen. Der Soli in Höhe von 5,5 Prozent fällt dabei auf die Summe der zu entrichtenden Steuern an. Wer in der Kirche ist, zahlt außerdem Kirchensteuer – je nach Bundesland acht bis neun Prozent.

Ausgenommen von der Abgeltungssteuer sind Aktien, die Sie vor Einführung der Steuer gekauft haben: Auf vor 2009 erworbene Aktien fallen deshalb keine Steuern an. Aber Achtung: „Bei Aktiengewinnen gilt das Prinzip ‚first in, first out'“, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). „Die zuerst gekauften Aktien, werden auch wieder zuerst verkauft.“

  • Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben 2008 Aktien von Unternehmen X gekauft – und zwar genau 150 Stück. Ein Jahr später, also 2009, kaufen Sie weitere 150 Aktien. Diese insgesamt 300 Aktien bleiben in Ihrem Depot, bis Sie sich 2018 entscheiden, 200 davon zu verkaufen. Die Aktiengewinne der ersten 150 Aktien bleiben steuerfrei, weil Sie diese Aktien schon 2008 gekauft haben. Auf die Aktiengewinne der restlichen 50 Aktien müssen Sie Abgeltungssteuer zahlen, weil diese Aktien 2009 gekauft wurden.

Dividendenzahlungen aus diesen Altbeständen sind hingegen nicht steuerfrei. Laut der VLH unterliegen diese zum Zeitpunkt der Ausschüttung der Abgeltungssteuer – egal, wann Sie sie gekauft haben.

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Wichtig: Auch wenn Sie im Ausland mit Aktien handeln, müssen Sie diese Einkünfte in Deutschland versteuern. Dafür gelten Sonderregeln – auch in der Steuererklärung (siehe unten).

Die Abgeltungssteuer, auch Spekulationssteuer genannt, ist eine Steuer auf Erträge aus Geldanlagen. Sie beträgt 25 Prozent und gilt seit 2009 auf fast alle Einkünfte aus Aktien, Aktienfonds, die verschiedene Aktien bündeln, oder auf Zinserträge von Tagesgeldkonten und Sparbüchern. Zudem gilt sie für Dividenden, also den Teil des Gewinns, den ein Unternehmen an seine Aktionäre ausschüttet.

Die Abgeltungssteuer wurde 2009 eingeführt. Davor besteuerte der Staat Einkünfte aus Arbeit und Kapital in ähnlicher Höhe. Aus diesem Grund umgingen viele wohlhabende Anleger die Steuerabgabe, indem sie ihre Investments ins Ausland verschoben. Der damalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) wollte das ändern und Deutschland als Finanzplatz attraktiver machen.

Die Bank oder der Depotanbieter behält in der Regel die Abgeltungssteuer direkt ein, um sie ans Finanzamt abzuführen. Der Freibetrag, Sparerpauschbetrag genannt, greift dabei automatisch – sofern Sie Ihrer Bank Bescheid geben, in welcher Höhe Sie ihn ausschöpfen wollen. Das heißt dann Freistellungsauftrag.

Nehmen Sie etwa an, Sie hätten im Jahr 2019 Aktien verkauft und dabei einen Gesamtgewinn in Höhe von 1.200 Euro gemacht. Sie sind ledig und nicht in der Kirche. Nach dem Freibetrag von 801 Euro müssen Sie 399 Euro mit 25 Prozent Abgeltungssteuer versteuern – also 99,75 Euro.

Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent, die auf ebenjene 99,75 Euro anfallen – also 5,49 Euro. Unter dem Strich behält Ihre Bank damit 105,24 Euro ihrer Aktiengewinne ein, um diese an das Finanzamt zu überweisen. Im Ergebnis bleiben Ihnen als Anleger 1094,76 Euro als Gewinn nach Steuern.

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