Im Fall der mutmaßlichen „Kriegskasse“ der AfD treffen sich die Beteiligten vor Gericht – aber nicht alle erscheinen. So geht es jetzt weiter.

Im Berufungsprozess um seine Äußerungen über eine sogenannte AfD-„Kriegskasse“ ist der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Christopher Emden nicht vor dem Oberlandesgericht Celle erschienen. Niedersachsens AfD-Landeschef Ansgar Schledde, dem Emden vorgeworfen hatte, vor Wahlen für aussichtsreiche Listenplätze Geld verlangt zu haben, beantragte daraufhin über seine Anwälte ein Versäumnisurteil.

In solch einem Fall würde das Gericht die Schlüssigkeit von Schleddes Unterlassungsklage prüfen und nur den Vortrag des Klägers zugrunde legen. Die Beweisaufnahme würde dabei nicht berücksichtigt. Der Vorsitzende Richter kündigte an, am 4. November über diesen Antrag zu entscheiden. Sollte das Gericht ein Versäumnisurteil sprechen, hätte Emden die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Einspruch einzulegen.

Das Landgericht Verden hatte Schleddes Unterlassungsklage im März in erster Instanz abgewiesen und festgestellt, dass Emdens Behauptung wahr sei. Gegen dieses Urteil ging Schledde in Berufung.

In der Beweisaufnahme vor dem Oberlandesgericht wurden zwei Zeugen gehört. Ein Zeuge berichtete, Schledde habe ihm einen guten Listenplatz für die Europawahl 2024 in Aussicht gestellt, sofern er als Abgeordneter 10.000 Euro monatlich für von Schledde zu benennende Mitarbeiter abführen werde. Der zweite Zeuge sagte aus, Schledde habe ihn auf ein Konto verwiesen, auf das man bei Interesse an der Landtagswahl 4.000 Euro einzahlen müsse.

Schledde sagte nach der Verhandlung: „Aus meiner Sicht haben die Zeugen sich komplett in Widersprüche verstrickt und die Unwahrheit erzählt. Ich gehe davon aus, dass das Gericht das auch so wahrgenommen hat.“ Zum Vorwurf der sogenannten „Kriegskasse“ wollte er sich nicht weiter äußern. Mehr zu den Vorwürfen gegen die AfD lesen Sie hier.

Im April hatte Schledde, der auch für die AfD im Landtag sitzt, erklärt, es sei richtig, dass auf einem privaten Konto private Zahlungen von verschiedenen Personen geleistet wurden. Falsch sei aber, dass dieses Geld für Parteizwecke verwendet wurde.

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