Vor dem Verfassungsgericht
AfD und FDP klagen gegen schwarz-rotes Finanzpaket
Aktualisiert am 17.03.2025 – 11:58 UhrLesedauer: 2 Min.
Erneut muss sich das Verfassungsgericht mit den Plänen der kommenden Regierung beschäftigen. Politiker mehrerer Fraktionen haben Eilanträge gestellt.
Es wird eine spannende Woche in der Berliner Politik: Am Dienstag soll der Bundestag das geplante milliardenschwere Finanzpaket im Bundestag beschließen, das Union, SPD und Grüne ausgehandelt haben. Am Freitag folgt der Bundesrat. Nötig sind jeweils Zweidrittelmehrheiten.
Mehrere Abgeordnete wollen das Vorhaben aber noch per Eilantrag in Karlsruhe stoppen. Dann würde auch die Grundlage für die geplante schwarz-rote Koalition mit dem wahrscheinlichen Kanzler Friedrich Merz (CDU) wanken.
So haben Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion haben einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den geplanten Parlamentsbeschluss über das milliardenschwere Finanzpaket gestellt. Ein AfD-Sprecher bestätigte dies am Montag und begründete den Schritt damit, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages keine Expertenanhörung zugelassen habe.
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Auch die parteilose Abgeordnete Joana Cotar erhob nach eigenen Angaben zum zweiten Mal Einspruch in Karlsruhe und beantragte, die Abstimmung zu verschieben. Das Verfassungsgericht bestätigte den Eingang. Mit demselben Ziel wollen drei FDP-Abgeordnete einen Eilantrag in Karlsruhe stellen. Sie argumentieren, die Beratungszeit für das Schuldenpaket reiche nicht aus.
Die Verfassungsrichter hatten am Freitag bereits mehrere Anträge verworfen. Einige zielten darauf, die Sondersitzung des alten Bundestags am Dienstag abzusagen. Daneben ging es darum, den geplanten Beschluss des Finanzpakets zu verhindern. Keiner der Anträge hatte Erfolg. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens blieben erfolglos.
Allerdings waren nach Angaben des Gerichts schon am Freitag drei weitere Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden noch anhängig. Darunter ist eine der Linken, die ebenfalls das stark beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes moniert.
Die Länder sollen mehr Spielraum für eigene Verschuldung bekommen. Zudem soll im Grundgesetz ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität verankert werden, das von der Schuldenbremse ausgenommen und mit 500 Milliarden Euro aus Krediten gefüttert werden soll.