Ermittlungen gegen Kriminalhauptkommissar
Krankgeschriebener „DJ Eddy“: „Ich hatte viel Zeit“
24.05.2026 – 16:44 UhrLesedauer: 3 Min.
Gegen den AfD-Landratskandidaten Uwe Arendt laufen disziplinarische Ermittlungen. Der Polizist soll während einer Krankschreibung Wahlkampf gemacht haben und als „DJ Eddy“ aufgetreten sein.
Der AfD-Kandidat für das Amt des Landrats im Saalekreis, Uwe Arendt, hat trotz monatelanger Krankschreibung Wahlkampf gemacht. Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ („MZ“) berichtet, leitete die Polizeiinspektion Halle deshalb ein Disziplinarverfahren gegen den 58-jährigen Kriminalhauptkommissar ein. Der Beamte soll während seiner Dienstunfähigkeit gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen haben.
Arendt war laut „MZ“ von Ende Juli 2025 bis Mitte April dieses Jahres krankgeschrieben. In dieser Zeit soll er jedoch mehrfach politisch aktiv gewesen sein. Dem Bericht zufolge nahm er als Mitglied des Kreistags und Stadtrat in Merseburg an insgesamt 15 Sitzungen teil. Zudem bestritt er Wahlkampfveranstaltungen, darunter ein Kandidaten-Triell Ende März und ein Wahlforum Anfang April in Merseburg.
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Auch in sozialen Netzwerken war Arendt aktiv und veröffentlichte während seiner Krankschreibung zahlreiche Videos und Beiträge zu seinem Wahlkampf. In einem davon warb der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, mit Verweis auf Arendts Beruf für dessen Kandidatur. „Uwe Arendt ist Polizeibeamter. Und genau deswegen brauchen wir seine Erfahrung auch in der Politik“, sagte Siegmund demnach.
Ermittlungen auch wegen Tätigkeit als „DJ Eddy“
Neben seinem politischen Engagement prüfen die Ermittler auch eine mögliche Nebentätigkeit. Arendt tritt in der Region unter dem Namen „DJ Eddy“ als Musiker auf Veranstaltungen auf. Laut „MZ“ kündigte er während seiner Krankschreibung einen Auftritt bei einer Osterveranstaltung in Merseburg an. Ob dieser tatsächlich stattfand, wird nun untersucht.
Die Nebentätigkeit war Arendt zwar bereits 2017 genehmigt worden. Allerdings habe die Genehmigung ausdrücklich den Hinweis enthalten, dass die Tätigkeit im Fall einer Erkrankung untersagt sei. In der Verfügung heißt es demnach: „Rein vorsorglich untersage ich Ihnen die Ausübung der Nebentätigkeit für den Fall einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit.“
In der Verfügung zur Einleitung des Disziplinarverfahrens heißt es, Beamte seien verpflichtet, ihre Gesundheit wiederherzustellen und alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögern könnte. Zudem müssten sie sich auch außerhalb des Dienstes „achtungs- und vertrauenswürdig“ verhalten. Die Ermittler prüfen laut MZ deshalb, ob Arendt gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen habe.
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