„Grundlegender Wahlfehler“
Stadt Aachen: AfD darf keinen Direktkandidaten stellen
24.01.2025 – 13:34 UhrLesedauer: 2 Min.
Die AfD darf im Wahlkreis der Stadt Aachen nicht mit einem Direktkandidaten bei der Bundestagswahl antreten. Der Kreiswahlausschuss hat einem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.
In der Stadt Aachen (Wahlkreis I) wird man bei der Bundestagswahl am 23. Februar keinen Direktkandidaten der AfD wählen können. Der Kreiswahlausschuss ist am Freitag (24. Januar) der Einschätzung der Verwaltung gefolgt, dass die Aufstellung des Kandidaten wegen eines formalen Fehlers nicht gültig sei. Somit können die Menschen im Wahlkreis der Stadt keine Erststimme für die AfD abgeben.
In der Beschlussvorlage der Verwaltung hieß es zuvor, dass die formellen Voraussetzungen des Kreiswahlvorschlages der AfD nicht erfüllt seien, da die Bewerber in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung für die Wahlkreise I (Stadt Aachen) und II (Städteregion, ohne Stadt) gewählt worden wären. Für die Stadt Aachen hatte die AfD Manuel Krauthausen aufgestellt – dieser war 2015 bei der Polizei entlassen worden, weil er rassistische und menschenverachtende Bilder verschickt hatte.
Die Wahl der jeweiligen Kandidaten hätte allerdings nur von den Mitgliedern bestimmt werden dürfen, die im jeweiligen Wahlkreis auch wahlberechtigt seien. Dies habe die AfD trotz Nachfrage nicht nachweisen können. Es lege ein „grundlegender Wahlfehler“ vor, weshalb empfohlen wurde, den Kreiswahlvorschlag der AfD abzulehnen.
Am Freitagnachmittag tagt der Kreiswahlausschuss der Städteregion (Wahlkreis II). Aufgrund des Fehlers wird voraussichtlich auch hier der Direktkandidat der AfD, der Polizeibeamte Markus Matzerath, nicht zugelassen – in der Beschlussvorlage der Verwaltung wird jedenfalls empfohlen, auch in diesem Fall die AfD zurückzuweisen.
Die Partei kann nun innerhalb von drei Tagen Beschwerde gegen den Beschluss einlegen, in letzter Instanz entscheidet der Landeswahlausschuss.