CDU empört

Ärger wegen illegaler Habeck-Aktion mitten in Hamburg


Aktualisiert am 16.01.2025 – 23:46 UhrLesedauer: 2 Min.

Robert Habeck vor dem Beginn eines Untersuchungsausschusses in Berlin: Die Grünen werben für ihren Kandidaten derzeit großflächig auf Gebäuden in Deutschland. (Quelle: IMAGO/imago)

Erst München, jetzt Hamburg: Die Grünen provozieren mit einer Aktion die Gemüter bei der CDU. Wieso die Kampagne illegal ist.

Nach der umstrittenen Projektion von Robert Habecks Gesicht auf das Münchner Siegestor gibt es nun auch in Hamburg Ärger für die Grünen. Wie laut der „Bild“-Zeitung aus einer Senatsantwort auf eine CDU-Anfrage hervorgeht, wurde am 3. Januar ohne erforderliche Genehmigung das Konterfei des Kanzlerkandidaten auf die Fassade der Hamburger Kunsthalle projiziert.

Die Stadt Hamburg distanziert sich von der Aktion. „Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt keine öffentlichen Gebäude für Wahlwerbung zur Verfügung, da sie dem Neutralitätsgebot verpflichtet ist“, heißt es demnach in der Senatsantwort.

Die Wahlwerbung sei weder mit den zuständigen Behörden noch mit der Kunsthalle abgestimmt gewesen. Die für politische Werbung geltende Fachanweisung der Hansestadt sieht Lichtprojektionen auf Gebäudefassaden grundsätzlich nicht vor. Auch eine notwendige Sondernutzungsgenehmigung lag den Grünen laut dem Bericht nicht vor.

Hamburgs CDU-Landeschef Dennis Thering fordert in dem Bericht Konsequenzen: „Wie sich die Grünen über Recht und Gesetz hinwegsetzen, ist einfach nur dreist! Der Senat muss Schadensersatzansprüche geltend machen!“ Er appellierte an die Partei, zu einem fairen Wettkampf zurückzukehren.

Bereits nach der Münchner Aktion hatte Grünen-Chef Felix Banaszak bei „Markus Lanz“ eingeräumt, dass der gewählte Ort, das Siegestor, nicht passend gewesen sei. Man werde beim nächsten Mal einen anderen wählen.

In München hatte die Polizei nach einer ähnlichen Aktion der Grünen am Siegestor ermittelt, es droht ein Bußgeld. CSU-Generalsekretär Martin Huber hatte die Guerilla-Aktion der Grünen in der bayerischen Landeshauptstadt später als „Größenwahn“ und „selbstverliebte politische Botschaft“ bezeichnet. Konkret geht es in München darum, dass „Wahlwerbung auf Denkmälern grundsätzlich nicht genehmigungsfähig“ ist, wie das Kreisverwaltungsreferat in der bayerischen Landeshauptstadt dazu mitteilte.

Aktie.
Die mobile Version verlassen