Aufpassen beim Fahrzeugschein

Kleiner Fehler kostet den Versicherungsschutz


Aktualisiert am 05.06.2025 – 16:29 UhrLesedauer: 1 Min.

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Der Personalausweis des Autos: Ohne Fahrzeugschein darf es nicht fahren. Er sollte danach aber keinesfalls im Auto bleiben. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Selbst wenn Sie nur einen Meter fahren: Der Fahrzeugschein muss immer dabei sein. Mit einem kleinen Fehler riskieren Sie aber Ihren Versicherungsschutz.

Der Fahrzeugschein (offiziell: Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist der Personalausweis Ihres Autos, sagt der ADAC. Er enthält viele Informationen zur Technik. Dadurch kann die Polizei bei einer Kontrolle prüfen, ob das Auto den Regeln entspricht.

Außerdem verrät das Dokument, ob das Auto überhaupt auf der Straße fahren darf. Auch technische Änderungen (beispielsweise Tuning) werden hier vermerkt. Deshalb müssen Autofahrer den Fahrzeugschein – und zwar im Original – immer dabei haben, sobald sie sich hinters Lenkrad setzen.

Wer den Fahrzeugschein aber dauerhaft etwa im Handschuhfach verstaut, riskiert seinen Versicherungsschutz. Das sei nämlich grob fahrlässig, wurde bereits in Gerichtsverfahren geurteilt. Indem der Schein ständig im Auto liege, würde der Halter dessen Diebstahl begünstigen. In einem solchen Fall müsse die Versicherung keine Leistung erbringen: Wenn das Auto gestohlen wird, geht der Besitzer leer aus.

Wer ohne gültigen Fahrzeugschein in eine Polizeikontrolle gerät, bekommt eine Standpauke und ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro aufgebrummt. Deshalb sollten Sie zu Hause einen Ablageort bestimmen, an dem Fahrzeugpapiere, Autoschlüssel und die notwendigen Versicherungsunterlagen ihren festen Platz bekommen. Auf diese Weise hat jeder Nutzer des Autos schnellen Zugriff.

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