In Steuerklasse 5 sind die Abzüge vom Bruttolohn besonders hoch. Woran das liegt und warum sich trotzdem so viele für diese Steuerklasse entscheiden.

Je nach Familienstand gelten in Deutschland unterschiedliche Steuerklassen. Ist man verheiratet oder verpartnert, hat man mehrere Optionen. Eine davon ist, sich in Steuerklasse 5 eingruppieren zu lassen.

Vor allem Frauen beantragen diese Lohnsteuerklasse oft, dabei sind die Abzüge dort deutlich höher als in anderen Steuerklassen. Wir zeigen, wie hoch genau und warum es sich dennoch lohnen kann.

Die Abzüge vom Bruttolohn setzen sich grundsätzlich aus Steuern und Sozialabgaben zusammen. Das gilt für alle Steuerklassen und somit auch für Steuerklasse 5. Unterschiedlich sind allerdings die Steuerfreibeträge, was sich auf die Höhe der Lohnsteuer und der davon abhängigen Kirchensteuer auswirkt. Und die sind in Steuerklasse 5 besonders niedrig, was zu einer höheren steuerlichen Belastung führt (mehr dazu unten). Eine Übersicht zu den verschiedenen Steuerklassen finden Sie hier.

Folgende Abzüge und Beiträge werden in Steuerklasse 5 vom Bruttolohn abgezogen:

Fast alle Steuerklassen kennen Steuerfreibeträge. Diesen Teil Ihres Einkommens müssen Sie nicht versteuern. Je höher die Freibeträge also ausfallen, desto weniger Steuern zahlen Sie. In Steuerklasse 5 können Sie allerdings weder den Grundfreibetrag noch den Kinderfreibetrag geltend machen. Die Besteuerung greift in Steuerklasse 5 also deutlich früher. Mehr zur Steuerklasse 5 lesen Sie hier.

Für 2024 gelten folgende Freibeträge:

Wie hoch die Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben in Steuerklasse 5 in Eurobeträgen sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Denn das hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist auch Ihr Steuersatz. Das nennt sich progressiver Steuertarif.

Der niedrigste Steuersatz für die Einkommensteuer liegt bei 14 Prozent. Er greift eigentlich erst bei einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag und steigt mit der Höhe des Einkommens an. Da es in Steuerklasse 5 aber keinen Grundfreibetrag gibt, fällt für Sie sehr früh Einkommensteuer an.

Grundsätzlich wird nur der Teil des Gehalts versteuert, der nach Abzug der Freibeträge noch übrig bleibt. In Steuerklasse 5 ist der aber schon erreicht, wenn Sie mehr als 1.266 Euro im Jahr verdienen (siehe Freibeträge oben). Mehr zur Berechnung der Einkommensteuer lesen Sie hier.

Zudem gibt es die Einkommensteuertabelle, die von Jahr zu Jahr neu erstellt wird. Dort können Arbeitnehmer die Höhe ihres Lohnsteuerabzugs ablesen. In Steuerklasse 5 gilt für Sie die Splittingtabelle, da Sie verheiratet oder verpartnert sein müssen.

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