Urteil erwartet

Polizist zerschlägt Scheibe, sprüht Reizgas ins Gesicht


Aktualisiert am 10.02.2025 – 08:07 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Polizist in Uniform (Symbolbild): Ein Polizist soll unverhältnismäßige Gewalt gegen einen Kollegen eingesetzt haben. (Quelle: IMAGO/Eibner-Pressefoto/Marcel von Fehrn)

Heute fällt das Urteil im Fall eines Polizisten am Landgericht Aachen. Ihm wird vorgeworfen, bei einer Verkehrskontrolle extreme Gewalt angewendet zu haben.

Am Montag wird am Landgericht Aachen das Urteil gegen den 40-jährigen Polizisten Daniel M. erwartet. Der Beamte muss sich wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im September 2021 bei einer Verkehrskontrolle in Alsdorf mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen den Autofahrer Andreas B. vorgegangen zu sein.

Der Vorfall soll sich ereignet haben, als der Polizist in seiner Freizeit einen Mann am Steuer entdeckte, mit dem er seit Jahren im privaten Streit lag. Das 54-jährige Opfer soll zu diesem Zeitpunkt keinen gültigen Führerschein besessen haben. Der Beamte soll daraufhin zwei Kollegen alarmiert haben. Doch die Situation eskalierte schnell: Der Angeklagte soll die Reifen des Fahrzeugs zerstochen, mit einem Schlagstock das Fenster der Fahrerseite eingeschlagen und dem Fahrer daraufhin Reizgas ins Gesicht gesprüht haben. Zudem soll er den Mann getreten haben.

Der Geschädigte beschreibt die Ereignisse als Höhepunkt einer langen Reihe von Schikanen durch den Polizisten und seine Kollegen. Daniel M. sagte zu RTL: „Ich lebe in ständiger Angst. Für jede Kleinigkeit war die Polizei bei mir, einfach nur um mich zu drangsalieren, um mich einzuschüchtern. Aber ich habe mich nicht einschüchtern lassen.“

Die Verteidigung des Beamten sieht die Sache jedoch anders. Sein Anwalt, Peter Schäfer, argumentiert laut RTL dass die Auseinandersetzungen durch den Geschädigten provoziert worden seien. „Das Spannungsverhältnis hat der Nebenkläger selbst aufgebaut, indem er den Angeklagten immer wieder öffentlich herabwürdigt.“ Dem gewalttätigen Polizisten droht nun eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

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