„Kann nicht im ARD-Programm gezeigt werden“
Darum läuft „Sissi“ an Weihnachten nicht im Ersten
15.11.2025 – 10:30 UhrLesedauer: 2 Min.
Viele Fans verbinden die Feiertage mit den „Sissi“-Filmen – nun entfällt die Trilogie im ARD-Programm. Was dahintersteckt, erklärt eine Sendersprecherin.
„Sissi“, „Sissi – Die junge Kaiserin“ und „Sissi – Schicksalsjahre einer Kaiserin“: Seit 2014 gehörten die drei Filme mit Romy Schneider und Karlheinz Böhm zuverlässig zum ARD-Nachmittagsprogramm am 25. und 26. Dezember. „Sissi“ ist für viele Fernsehzuschauer und -zuschauerinnen ein fester Bestandteil des Weihnachtsfestes. Jetzt hat Das Erste sein Weihnachtsprogramm für 2025 veröffentlicht – und die Kultfilme fehlen.
Eine Sprecherin der ARD erklärte diesbezüglich „Bunte“: „Seit 2024 liegen die Rechte an der ‚Sissi‘-Trilogie nicht mehr bei der ARD, sondern bei der RTL-Gruppe, an die sie als Meistbietende übergegangen sind. Aus diesem Grund kann die Trilogie aktuell nicht im ARD-Programm gezeigt werden.“
Es ist nicht das erste Mal, dass die ARD die Rechte an „Sissi“ verloren hat. Auch die ProSiebenSat.1-Gruppe hatte diese schon einmal inne und zeigte die Filme auf Sat.1, Kabel Eins und sixx. Die RTL-Gruppe hat ihr Weihnachtsprogramm allerdings bislang nicht kommuniziert. Eingefleischte Fans werden aber auch bei Streaminganbietern wie Netflix, Apple TV oder Prime fündig.
Und im Ersten dürfen sich die Zuschauerinnen und Zuschauer in diesem Jahr statt auf die drei „Sissi“-Filme eben auf andere Klassiker freuen, die an Weihnachten jährlich rauf und runter laufen. So zeigt der Sender am Donnerstag, dem 25. Dezember, um 14.20 Uhr einen neuen Märchenfilm: „Das Märchen vom Schwanensee“. Auch nicht fehlen dürfen „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“, „Der kleine Lord“ oder Loriots „Weihnachten bei Hoppenstedts“.









