Aktivrente im Bundestag
2.000 Euro steuerfrei – aber nicht für alle Rentner
Aktualisiert am 14.11.2025 – 11:19 UhrLesedauer: 4 Min.

Die Aktivrente wird an diesem Freitag zum ersten Mal im Parlament debattiert. Dabei wird es auch um die Frage gehen, warum nicht alle Rentner von ihr profitieren.
Das Rentenpaket der Bundesregierung geht auf die Zielgerade: Während der Gesetzentwurf zur Festschreibung des Rentenniveaus und zur Mütterrente die erste Lesung im Bundestag bereits hinter sich hat, folgt an diesem Freitag der Entwurf zur sogenannten Aktivrente. Ähnlich wie die anderen beiden Vorhaben ist auch diese Reform umstritten. Kritiker bemängeln insbesondere, dass die Aktivrente mehr Kosten verursachen als Einnahmen generieren könnte. Auch der Ausschluss bestimmter Gruppen dürfte noch einmal debattiert werden.
So ist geplant, dass künftig all jene 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen dürfen, die erstens das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben und zweitens sozialversicherungspflichtig beschäftigt und angestellt sind – zusätzlich zum steuerlichen Grundfreibetrag. Selbstständige Rentner können demnach von der Aktivrente nicht profitieren.
Warum die Bundesregierung diese Gruppe ausschließt, hat sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion erläutert. Darin heißt es: „Die Bundesregierung sieht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung das größte Potenzial. Bei Selbstständigen ist der Anteil derer, die im Regelrentenalter weiterarbeiten, bereits sehr hoch.“ Anders gesagt: Die Mitnahmeeffekte wären bei den Selbstständigen besonders hoch. Die Aktivrente würde also zu noch mehr Steuerausfällen führen, wenn auch diese Gruppe vom zusätzlichen Freibetrag Gebrauch machen könnte. Allerdings wirft dieser Ausschluss aus Sicht der Grünen verfassungsrechtliche Fragen auf.
Ein Gutachten, das der Grünen-Bundestagsabgeordnete Sascha Müller beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben hatte, kommt zum Schluss, dass sich diese Ungleichbehandlung nicht mit dem Ziel der Aktivrente rechtfertigen lasse. So schreiben die Forscher: „Mit Blick auf das vordergründig verfolgte Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und damit die Wirtschaft zu stärken, bestehen zwischen diesen beiden Vergleichsgruppen (angestellten und selbstständigen Rentnern, Anm. d. Red.) keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können.“
Die Bundesregierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) sieht das hingegen anders und verweist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage darauf, dass es ihr erlaubt sei, bestimmte Gruppen ungleich zu behandeln, wenn das einem Förder- oder Lenkungszweck diene. „Der Gesetzgeber ist in seiner Entscheidung darüber, welche Sachverhalte, Personen oder Unternehmen gefördert werden sollen, weitgehend frei und verfügt über einen großen Spielraum bei der Einschätzung, welche Ziele er für förderungswürdig hält“, so die Regierung.
Allerdings ist auch das Erreichen des Ziels selbst mit Unsicherheiten behaftet. Die Aktivrente soll helfen, den demografischen Wandel zu mildern, und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Inwieweit das tatsächlich gelingen kann, wird aber erst die Zukunft zeigen. Das gesteht auch die Bundesregierung ein. Sie schreibt: „Die Beschäftigungseffekte der Aktivrente sind abhängig von den Verhaltensänderungen der potenziell Begünstigten, die sich nicht belastbar prognostizieren lassen.“ Sie weist jedoch auf Forschungsergebnisse hin, nach denen sich insbesondere Menschen im Rentenalter mit finanziellen Anreizen zu Mehrarbeit motivieren ließen. Das zeige etwa ein Steueranreiz für über 65-Jährige, den Schweden im Jahr 2007 eingeführt habe.










