Ihr Geburtsjahr entscheidet, wann Sie in Rente gehen können. Sie können aber zwischen mehreren Optionen wählen – wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wer 1973 geboren ist, hat noch einiges an Berufsleben vor sich, bevor er in Rente gehen kann. Doch es schadet nicht, seine Optionen schon Jahre vorher zu kennen. Wir zeigen Ihnen, was für den Jahrgang 1973 gilt.

Möchten oder müssen Sie so lange arbeiten, wie es die gesetzliche Regelaltersgrenze für Sie vorsieht, gilt für Sie dasselbe wie für alle Jahrgänge ab 1964: Sie können mit 67 Jahren in Rente gehen.

Diese reguläre Altersrente erhalten Sie aber nur, wenn Sie neben dem Alter noch eine weitere Voraussetzung erfüllen: Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ist beides der Fall, erhalten Sie mit 67 Jahren eine ungekürzte Rente. Mehr dazu, wann Sie in Rente gehen können und was Sie bekommen, lesen Sie hier.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Regelaltersgrenzen für die verschiedenen Jahrgänge im Überblick:

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Unter Umständen müssen Sie aber nicht warten, bis Sie 67 Jahre alt sind. Kommen Sie nicht bloß auf 5, sondern auf 45 Versicherungsjahre, gelten Sie als besonders langjährig Versicherter. Sie können dann bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Diese Altersrente wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Für die nachfolgenden Jahrgänge gilt eine spätere Altersgrenze. Mehr zur Rente mit 63 lesen Sie hier.

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Wichtig: Möchten Sie ohne Abschläge in Rente gehen, ist die Altersgrenze von 65 Jahren der frühestmögliche Zeitpunkt, wenn Sie 1973 geboren wurden. Jeder Tag früher geht mit finanziellen Einbußen einher.

Können Sie sich das leisten, ist ein noch früherer Ruhestand drin. Sie können dann wählen: Frühestmöglicher Renteneintritt für die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen sind 63 Jahre. Dann werden Ihnen aber 14,4 Prozent Ihrer Rente abgezogen – und das dauerhaft. Gehen Sie hingegen nur einen Monat früher in Rente, also mit 64 Jahren und 11 Monaten, liegt der Abschlag nur bei 0,3 Prozent.

Grundsätzlich gilt: Pro Monat, den Sie vor der Altersgrenze in Rente gehen, müssen Sie 0,3 Prozent Ihrer Rentenzahlung abziehen. Diese Altersrente für langjährig Versicherte können Sie zudem nur beziehen, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn die Beitragsjahre nicht reichen.

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Noch frühere Altersgrenzen greifen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Auch hier wird unterschieden zwischen Altersrente mit Abschlägen und ohne. Letzteres ist maximal zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze möglich. Wer 1973 geboren ist, kann mit Schwerbehinderung also bereits mit 65 Jahren ungekürzte Rente beziehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Beitragsjahre.

Ist Ihnen das zu spät und machen Ihnen dauerhafte Einbußen auf Ihre Altersrente für schwerbehinderte Personen nichts aus, können Sie noch einmal maximal drei Jahre früher aus dem Berufsleben aussteigen. Jeder Monat, den Sie früher Rente beziehen, kostet Sie dann wieder 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente – maximal also 10,8 Prozent (36 Monate x 0,3 Prozent), wenn Sie mit 62 Jahren erstmals Rente beziehen.

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