17-Jähriger getötet – Notwehr-Theorie wirft Fragen auf

17-Jährige rechtfertigt sich

Sterbender liegt auf Gehweg – Detail wirft Fragen auf


Aktualisiert am 20.01.2026 – 15:50 UhrLesedauer: 2 Min.

Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst in Castrop-Rauxel: Eine 17-Jährige soll einen Gleichaltrigen aus Notwehr getötet haben. (Quelle: IMAGO/7aktuell.de | Marc Gruber/imago-images-bilder)

Eine 17-Jährige wird verdächtigt, einen Jugendlichen getötet zu haben. Sie spricht von Notwehr. Doch jetzt wirft ein bestimmter Umstand Fragen auf.

Nach der Gewalttat in Castrop-Rauxel, bei der ein 17-Jähriger tödlich verletzt wurde, hat die Staatsanwaltschaft neue Informationen zum mutmaßlichen Hergang der Tat bekannt gegeben und ein rätselhaftes Detail enthüllt. Im Fokus der Ermittler befindet sich nach wie vor eine 17-jährige Jugendliche. Sie gab in einer Vernehmung zu, den Teenager am Mittwoch (14. Januar) mit einem spitzen Gegenstand angegriffen zu haben. Es habe sich allerdings um Notwehr gehandelt, sagte sie.

Wie Henner Kruse, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Dortmund, t-online am Dienstag bestätigte, habe die Jugendliche angegeben, dass sie mit einem Messer zugestochen habe. Zuerst hatte „Focus Online“ berichtet.

Nach der Aussage der 17-Jährigen soll das Messer noch im Hals des Jungen gesteckt haben, als sie sich vom Ort des Geschehens entfernte. Der Junge, so die Aussage laut Sprecher, habe sich das Messer also selbst aus dem Hals gezogen.

Allerdings fanden die Beamten vor Ort weder ein Messer noch eine andere Tatwaffe. „Das wirft für alle Beteiligten Fragen auf“, sagte Kruse. In der Vernehmung habe die Jugendliche Aussagen gemacht, „die wir für nicht glaubhaft erachten“. Für sie gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Das Mädchen hatte nach ihrer Festnahme angegeben, dass sie sich mit dem Jungen am Mittwoch auf der Terrasse eines leer stehenden Hauses getroffen habe. Sie sollen sich bereits seit einiger Zeit gekannt haben. Bei dem Treffen sei der 17-Jährige dann zudringlich geworden und habe versucht, sie zu vergewaltigen.

Als sie zu dem Messer griff, habe sie ihn nicht töten wollen, gab sie laut Staatsanwaltschaft zu Protokoll. Das Messer habe sie zufällig gefunden. Die Ermittler hielten die Notwehr-Aussage grundsätzlich für möglich, bestätigte Kruse. Zumindest gebe es keine Erkenntnisse, die dagegensprechen.

Ein Autofahrer hatte den stark blutenden Teenager auf der Straße liegend entdeckt und den Notruf gewählt. Doch alle Bemühungen, das Leben des 17-Jährigen noch zu retten, blieben erfolglos. Die Ermittlungen gegen die Gleichaltrige wegen Totschlags dauern laut Staatsanwaltschaft weiter an. Sie ist auf freiem Fuß.

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