Kritik von Politik und BKA

17.000 Kinderporno-Verfahren eingestellt

28.11.2024 – 08:02 UhrLesedauer: 1 Min.

Ermittlerin vor einem Bildschirm mit Kinderpornografie (Symbolbild): Im vergangenen Jahr wurden rund 17.000 Verfahren zu Kinder- und Jugendpornografie eingestellt. (Quelle: Arne Dedert/dpa)

Trotz erschreckender Zahlen bleibt die Verfolgung von Kinderpornografie in Deutschland oft erfolglos. Das ist ein möglicher Grund dafür.

Im Jahr 2023 wurden beim Bundeskriminalamt (BKA) 180.300 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte eingereicht. Rund 89.350 dieser Hinweise enthielten strafbare Handlungen. Viele dieser Meldungen kamen vom National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) in den USA und beinhalteten oft IP-Adressen der Täter, wie die „Bild“ berichtet.

Dennoch mussten im letzten Jahr fast 17.000 Verfahren zu Kinder- und Jugendpornografie eingestellt werden, weil die Tatverdächtigen nicht identifiziert werden konnten – obwohl die IP-Adressen vorlagen. Auch im Jahr 2022 konnten von knapp 90.000 Hinweisen mehr als 20.000 Fälle nicht weiterverfolgt werden, da die Verkehrsdaten nicht gespeichert waren.

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) kritisiert diesen Umstand scharf: „Das bedeutet, dass Zehntausende Täter im Netz weiterhin unerkannt bleiben.“ In Deutschland gibt es keine verpflichtenden Regeln zur Verbindungsdatenspeicherung, weshalb für die Ermittlungen wichtige Daten oft nicht verfügbar sind.

Gentges betont, dass eine Speicherung nur bei schweren Straftaten genutzt werde und lediglich einen „digitalen Fingerabdruck“ darstelle, der keine privaten Kommunikationsinhalte erfasse. Das BKA hat errechnet, dass bei einer einmonatigen Speicherung von IP-Adressen die Erfolgsquote bei der Zuordnung über 90 Prozent betragen würde.

Die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten ist laut BKA zwischen 2015 und 2022 um fast 600 Prozent gestiegen. Gentges fordert daher dringend eine verpflichtende Verbindungsdatenspeicherung, um Sicherheitslücken in der digitalen Strafverfolgung zu schließen: „Wenn wir hier nicht handeln und eine Mindestdauer zur Speicherung von IP-Adressen festlegen, erlauben wir Tätern weiterhin, sich hinter der Anonymität des Netzes zu verstecken.“

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