In einem völlig überladenen Auto starben sieben Menschen. Für die Staatsanwaltschaft war das Mord.
Im Prozess um eine Schleuserfahrt mit sieben bei einem Unfall getöteten Migranten hat das Landgericht Traunstein den Angeklagten zu 15 Jahren Haft verurteilt. Es verhängte die Strafe unter anderem wegen Einschleusens mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert.
Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses gestanden. Über seinen Anwalt ließ der 25-jährige Syrer, der in Wien wohnt, erklären, er habe nicht gewollt, dass jemand zu Schaden kommt, geschweige denn getötet wird.
In einem für neun Personen zugelassenen Kleinbus hatte er im Oktober des vergangenen Jahres 22 Migranten aus der Türkei und Syrien zusammengepfercht. Sich in dem gnadenlos überladenen Fahrzeug anzuschnallen, war unmöglich. Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb vor, billigend in Kauf genommen zu haben, dass die ungesicherten Insassen im Falle eines Unfalls lebensgefährliche Verletzungen erleiden könnten.
Zum tödlichen Unfall kam es rund 40 Kilometer hinter der deutsch-österreichischen Grenze. Einem zivilen Fahrzeug der Polizei war der Kleinbus aufgefallen, die Beamten forderten den Fahrer zum Anhalten auf. Doch dieser gab Gas – und bretterte laut Staatsanwaltschaft mit 180 km/h über die A94 Richtung München. Die Polizisten folgten mit Blaulicht.
An der Ausfahrt Waldkraiburg kam es zum Unfall: Der Angeklagte verlor die Kontrolle, der Mercedes-Bus krachte mit Tempo 150 in die Leitplanken, überschlug sich mehrfach und landete auf dem Dach. In dem Wrack starb unter anderem ein sechsjähriges Kind. Der angeschnallte Fahrer kam mit vergleichsweise leichten Verletzungen davon.
Die Anklage umfasste noch drei weitere Fahrten, bei denen der Mann insgesamt 46 Menschen von Österreich nach Deutschland gebracht haben soll. Dafür hatte er der Anklage zufolge insgesamt 14.000 Euro kassiert.
Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer zwölf Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Der Verteidiger sprach von einem „ganz tragischen Verkehrsunfall“.